Frage an Henning Otte von Dietmar S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sie haben für den Bundeswehreinsatz im Rahmen der "United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) bis Ende Juni 2020 gestimmt. Zu den Aufgaben gehört die seegestützte Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon.
Frage: Was unternehmen die Soldaten, wenn sie ein unberechtigtes Eindringen in den libanesischen Luftraum bemerken?
Falls Sie die Frage beantworten können: Halten Sie das geschilderte Vorgehen für sinnvoll?
Sehr geehrter Herr Siefert,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema des UNIFIL-Einsatzes.
Die Bundeswehr leistet im Rahmen Ihres Einsatzes vor allem Aufgaben im Bereich der seegestützten Aufklärung und Überwachung des durch die Vereinten Nationen festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL. Auf Grundlage eines Ersuchens des Libanon an UNIFIL leistet sie auch seegestützte Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon.
Hinzu kommen seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer und die Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten Einsatzgebiet inklusive Kontrolle von Ladung und Personen. Im Verdachtsfall können Schiffe umgeleitet werden. Ferner leistet die Bundeswehr technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung sowie Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte und auch die Vereinten Nationen.
Die einzusetzenden Fähigkeiten und Kräfte sind vor allem seegestützte Seeraum- und Luftraumüberwachung des UNIFIL-Einsatzgebietes sowie des gesamten Libanon mit Schwerpunkt der seewärtigen Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer.
Für eine komplette Auflistung aller Aufgaben sowie der einzusetzenden Kräfte und Fähigkeiten möchte ich Sie gerne auf das im Internet zu findende Mandat des Deutschen Bundestags aufmerksam machen.
Es besteht kein Mandat, bei Verletzung des libanesischen Luftraums Gewalt einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Otte