Frage an Henning Otte von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Otte,
herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 08.02.2016 zur Schlechterstellung von Versorgungsausgleichsregelungen für Soldaten, die auf Grund der Personalstrukturmaßnahmen aus der Bundeswehr ausgeschieden sind. Diese profitieren, obwohl einzig und allein aus dienstlichem Interesse entlassen, nicht von den Begünstigungen des Artikelgesetzes. Am 03.05.2016 baten Sie, diese Frage an Ihr Berliner Büro weiterzuleiten, da das Thema aus Ihrer Sicht für das Forum abgeordnetenwatch.de „zu komplex und zu umfangreich sei“. Im Kern war Ihre am 04.05.2016 mir auf meine persönliche E-Mailadresse gesendete Information identisch mit Ihrer Antwort auf eine ähnliche Anfrage an Sie hier im Forum vom 27.11.2014, also mitten in der Diskussion um das Artikelgesetz.
Meiner Bitte um Angabe Ihrer Position zur Wertung des damaligen Wehrbeauftragten in der Anhörung des Verteidigungsausschuss am 25.02.2015 zum Thema "Ausschluss der Personalstruktursoldaten kamen Sie jedoch leider nicht nach.
Herr Königshaus führte damals aus: "Und das ist eigentlich nicht fair, sozusagen nachträglich die Spielregeln zu ändern..." (Protokoll des VgAusschuss 18/31, Seite 50). Wie möchten Sie als Obmann Ihrer Partei verhindern, dass durch Beibehaltung Ihrer Position die Betroffenen den Eindruck bewahren und weitergeben, der Dienstherr habe sie schäbig über den Tisch gezogen und wie beurteilen Sie einen derartigen Imageschaden für die Bundeswehr in der aktuellen Personalsituation?
Wie viele Personalstruktursoldaten sind überhaupt betroffen?
Warum werden die Zahlen nicht ehrlich offengelegt?
Was hat man zu verheimlichen?
In welcher Form wurden die Soldaten darüber informiert, dass eine Verkürzung ihrer Dienstzeit auch zu einer Erhöhung des Abzugs im Versorgungsausgleich auf Betreiben ihrer Ex-Partner führen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld