Frage an Henning Otte von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Otte,
Leider wurde im Artikelgesetz ein Personenkreis von Verbesserungen zum Versorgungsausgleich bewusst ausgeschlossen: Soldaten, die auf Grund von Personalstrukturmaßnahmen entlassen wurden. Dieser Personenkreis war zwar mit der Entlassung einverstanden , jedoch auf Grund von Versicherungen, sie würden versorgungsrechtlich nicht schlechter gestellt als regulär zur Ruhe gesetzte Soldaten:
In einem immer noch im Internetauftritt des BMVg eingestellten Dokument aus dem Jahre 2012 ( http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxDsIwDET_yE7EAGWj6oLE1KFQtrSNIqMmroxTFj6eZOBOesM9HT6xNLmdglPi5FZ84DjTefrAFPcAL85SVoiU6K1eKEe818_iYebktVJ9UioM4pQFNhZdq8kixQAtOBrbtcaaf-z3NDTNrTfHQ3dte9xivPwA0_nb0A!!/ ) heißt es:
„Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die nach Vollendung des 50. bzw. 52. Lebensjahres (Berufsunteroffiziere ab Vollendung des 50. Lebensjahres, Berufsoffiziere ab Vollendung des 52. Lebensjahres) in den Ruhestand versetzt werden, beziehen die Versorgung, die ihnen auch bei regulärem Ausscheiden zugestanden hätte.“
In der ständigen Rechtsprechung entscheidet das BVerwG, dass die Entlassungen nach Personalstrukturmaßnahmen nicht aus persönlichen, sondern ausschliesslich aus dienstlichen Gründen erfolgen. (BVerwG am 25.11. 2004 (BVerwG 2 C 46.03)
Am 25.02. 2015 führte der damalige Wehrbeauftragte, Hellmut Königshaus, in der Expertenanhörung im Ausschuss zum Thema "Auschluss der Personalstruktursoldaten" aus: "Und das ist eigentlich nicht fair, sozusagen nachträglich die Spielregeln zu ändern...“ (Protokoll des VgAusschuss 18/31, Seite 50)
Die von den Begünstigungen Ausgeschlossenen fühlen sich "nun über den Tisch gezogen" und durch "Kleingedrucktes" übervorteilt. Vergleichen Sie bitte zu dieser meiner Bewertung die Petition 59498 mit 1051 Mitzeichnungen und 61 Kommentaren. https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_06/_21/Petition_59498.nc.html
Wie ist Ihre Position zu diesem Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Felix Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Artikelgesetzes und des Versorgungsausgleichs. Sehr gerne beziehe ich zu diesem Themas Stellung. Aus meiner Sicht ist die Komplexität allerdings zu hoch (und auch zu ausführlich) für dieses Medium. Darf ich Sie herzlich bitten, sich direkt per Mail an mein Büro zu wenden, damit ich Ihnen umgehend meine Antwort persönlich zukommen lassen kann?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Ihr
Henning Otte