Frage an Henning Otte von Buko S. bezüglich Recht
Herr Otte,
auf Ihrer Webpräsenz des Bundestags geben Sie an, Sie seien Jurist. Sie geben ferner an, Sie hätte in Hamburg Jura studiert. Ich gehe daher davon aus, dass Sie sowohl das 1. als auch das 2. Staatsexamen absolviert haben, denn gewöhnlich versteht man unter dem Begriff Jurist folgendes: Als Juristen bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben, was aber nicht zwangsläufig die Voraussetzung ist, da es sich um keinen geschützten Begriff handelt.
Diese Frage ist für mich insb. als Wähler von Bedeutung, da ich Klarheit über die berufliche Qualifikation des jeweiligen Kandidaten im Wahlkreis benötige.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Sbarov,
Sie haben korrekt festgestellt, dass ich in meinem Lebenslauf im Handbuch des Deutschen Bundestages wie auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages angegeben habe, dass ich in Hamburg Jura studiert habe. Dieses Studium habe ich mit dem akademischen Grad Baccalaureus Juris ( bac.jur. ) beendet. Ihre Zweifel wären begründet, würde ich mich „Anwalt“ nennen, da dies ein Beruf ist, zu dem mein Abschluss mich nicht qualifizierte.
Gerne schlage ich Ihnen vor, sich mit meinem Büro in Verbindung zu setzen und einen persönlichen Termin zu vereinbaren, sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Otte