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Henning Otte
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Frage von Jörg W. •

Frage an Henning Otte von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Otte,

vor rund drei Wochen habe ich Sie hier nach Ihrer Meinung dazu gefragt, Edward Snowden Asyl in der Bundesrepublik zu gewähren. Sie haben darauf bislang nicht geantwortet. Da ich aber für wichtig halte, wie Mandatsträger mit Menschen umgehen, die die Öffentlichkeit über systematische Grundgesetzverletzungen aufklären, bleibe ich am Ball.

Der Geschichtsprofessor Josef Foschepoth erklärt auf www.sueddeutsche.de, dass die USA Jeden aus Deutschland verschleppen dürfen, wenn sie/er nur für den dortigen Geheimdienst interessant erscheint.

Ein Auschnitt:
SZ: „Der NSA-Whistleblower Edward Snowden hat unter anderem in Deutschland um Asyl gebeten. Manche Politiker wollen ihn gerne als Zeugen vorladen. Wäre Snowden gut beraten, in die Bundesrepublik zu kommen?“

Foschepoth: „Auf keinen Fall. Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, "so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf". Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner (...) Zeit, die betreffende Person (...) außer Landes zu schaffen.(...)“

Mit welchen vor der Wahl belegbaren Tatsachen können Sie glaubhaft machen, dass eine CDU-geführte Regierung die Grundrechte der Bürger gewährleistet, anstatt sie nur huldvoll zu gewähren oder die Gewaltenteilung in Geheimverträgen zu unterlaufen?

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