Frage an Henning Otte von Friedhelm S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Otte,
Das Bundessozialgericht vertritt in seinem Urteil vom 16.05.2006 Az: B 4 RA 22/05 R, die Ansicht das die seit Anfanfg 2001 bei Renten wegen Erwerbsminderung eingeführten Abschläge diejenigen Rentner nicht treffen dürfen, die bei Rentenbeginn jünger als 60 Jahre sind.
Ich beziehe seit dem 01.02.05 eine Rente wegen voller Erwerbsmindrung und wüßte gerne warum sich in dieser Angelegenheit nichts weiter rührt, obwohl mir von der Rentenversicherung mitgeteilt wurde, das es geprüft wird, ich aber denke das es nun schon eine sehr lange Zeit her ist und es keine weiteren Informatieonen darüber gibt da es bei anderen Urteilen doch immer schnellere Entscheidungen gibt.
Betroffen sind doch wieder einmal alle mit geringeren Einkünften die in der Luft hängen.
Ich hoffe von Ihnen auf eine aussagefähige Antwort zu diesen Thema.
MfG
Friedhelm Sander