Frage an Henning Otte von Martin H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Otte,
Bei dem NATO-Luftangriff bei Kundus vom 4.9.2009, bei dem nach offiziellen Angaben 90 Menschen getötet wurden, wurden nach Angaben der New York Times offenbar die neuen NATO-Richtlinien verletzt, nach denen Luftangriffe nur erlaubt sind, wenn unmittelbare Gefahr für NATO-Truppen besteht und auch dann nur, wenn keine Zivilisten in der Nähe sind ( http://www.nytimes.com/2009/09/05/world/asia/05afghan.html?_r=1&ref=global-home ).
Besonders dann, wenn die Staasanwaltschaft Potsdam kein Ermittlungsverfahren durchführen sollte, stellt sich die Frage nach den politischen Konsequenzen. Gehört es zu Ihren Aufgaben als Mitglied des Verteidigungsausschusses, über die Einhaltung von NATO-Richtlinien zu wachen? Wenn nicht, wer kümmert sich sonst darum, dass unsere ethischen (zumal christlichen) Grundsätze eingehalten werden?
Mit bestem Danbk und freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath