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Henning Höne
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Frage von Christian H. •

Warum haben Sie gegen die Abschaffung der Abstandsregelungen für Windenergieanlagen gestimmt?

Sehr geehrter Herr Höne,

Angesichts des abgelehnten Gesetzentwurfs für die Ausführung des Baugesetzbuches in NRW, der die Abschaffung der Mindestabstände von Windenergieanlagen vorsah, stellt sich die Frage, warum Sie gegen eine Erweiterung der Potenzialflächen für erneuerbare Energien gestimmt haben. Wie planen Sie stattdessen den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern und die Akzeptanz in der Bevölkerung sicherzustellen?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Abstandsregelungen für Windenergie. Die Ausbauziele des Wind an Land-Gesetzes hätten laut den Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) auch mit einem größeren Abstand erreicht werden können.

Die Potentialflächen für den in Nordrhein-Westfalen möglichen Windenergieausbau sind vom LANUV ausführlich in einer Potentialstudie (Veröffentlichung am 08. April 2022) berechnet worden. Die Potentialanalyse für Nordrhein-Westfalen wurde mit den damals gültigen Abstandsregelungen von 1000 Meter zur Wohnbebauung berechnet. Zieljahr für den Ausbau ist das Jahr 2030. Bis dahin strebt Nordrhein-Westfalen in seiner Energieversorgungsstrategie an, den Ausbau von Windenergieanlagen gegenüber dem Jahr 2020 von 6GW auf mindestens 12 GW zu verdoppeln. Laut Studie beträgt die landesweite Potenzialfläche für den Ausbau der Windenergie im Leitszenario Energieversorgungsstrategie 59.594 ha, was etwa 1,7 % der Landesfläche Nordrhein-Westfalens entspricht (34.112 km2 ). Auf dieser Fläche können 2.406 potenzielle neue Anlagenstandorte mit einer installierbaren Leistung von 12,8 GW und einem jährlichen Stromertrag von 36,9 TWh platziert werden. Hinzu kommen 1.421 jüngere Bestandsanlagen mit einer aktuell installierten Leistung von 3,6 GW und einem jährlichen Stromertrag in Höhe von 8,6 TWh. So ergibt sich ein Gesamtpotenzial im Leitszenario Energieversorgungsstrategie von 3.827 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 16,4 GW und einem jährlichen Stromertrag in Höhe von 45,6 TWh. Quelle: Potentialstudie Windenergie NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, veröffentlicht am 08. April 2022 ( siehe Anhang).

Zwischenzeitlich hat es eine Reihe von grundlegenden gesetzlichen Änderungen im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gegeben, die eine Erweiterung des Flächenpotentials für Windenergie in Nordrhein-Westfalen mit geltenden 1000-Meter-Abständen zur Wohnbebauung möglich machen: 1. Der Ausbau der Windkraft ist jetzt im überragenden öffentlichen Interesse. 2. Waldgebiete wurden in Teilen für den Zubau von Windenergieanlagen geöffnet. 3. Landschafts- und Artenschutzkriterien werden bei der Flächenausweisung im Sinne des Windkraftausbaus geringer gewichtet. Im Ergebnis halten wir deshalb mit diesen zusätzlichen Änderungen die Vorgabe des Bundes im Wind-an-Land-Gesetz, dass Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2032 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie ausweist, auch mit pauschalen Mindestabständen von Anlagen zur Wohnbebauung jederzeit erreichbar.

Die pauschalen Mindestabstände von 1000 Metern haben den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst. Von 2018 bis 2021 hat Nordrhein-Westfalen die Windkraft mit 1122 MW mehr als dreimal so stark ausgebaut wie Baden-Württemberg (284 MW) und mehr als elfmal so stark wie Bayern (100 MW). Bei den bereits vorliegenden Genehmigungen für Windenergieanlagen belegte Nordrhein-Westfalen Ende 2021 mit 1.360 MW im Länderranking Rang 2 hinter Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg und Bayern erreichen im selben Ranking zusammen Windenergieanlagen-Genehmigungen im Leistungsumfang von 281 MW. Der 1000-Meter-Abstand gilt in NRW erst seit dem 01.07.2021. Der Ausbau ist und kann deshalb nicht von voriger Landesregierung ausgebremst worden sein. Der Ausbau der Windenergie ist in Deutschland durch CDU geführtes Wirtschaftsministerium unter Peter Altmeier mit Zubaudeckel bei den Ausschreibungsmengen ausgebremst worden. In der Windindustrie wird das Phänomen "Altmaier-Delle" genannt.

Mit der Abschaffung fallen wieder viele einzelne Regelungen von bspw. Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz etc. bei Planung- und Genehmigungsverfahren zur umfassenden Prüfung an. Mit den pauschalen Schutzabständen können viele Prüfungstatbestände elegant überbrückt werden. Im dichtbesiedelten und bevölkerungsdichten Land wie NRW, ist dies besonders relevant. Kommunen waren über einfachere Planungsmöglichkeiten erleichtert. Die pauschale Mindestabstandsregelung war aus unserer Sicht sehr akzeptanzfördernd. Anwohnerinnen und Anwohner hatten die Sicherheit, dass die Anlagen nicht zu nah an die Wohnbebauung anrücken.   

Wir bevorzugen ein Verfahren mit gesetzlichem Mindestabstand und beschleunigter Planung gegenüber einem Ansatz, der zwar vermeintlich mehr Raum bietet, jedoch zu komplizierteren Genehmigungsverfahren führt.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Höne

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Sehr geehrter Herr H., da die Anlage gekürzt wurde, hier noch der Link zu der Potentialstudie Windenergie. https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/Potenzialstudie-Windenergie-NRW.pdf

Freundliche Grüße

Henning Höne

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