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Henning Höne
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Frage von Karl-Heinz G. •

Frage an Henning Höne von Karl-Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, sehr geehrter Herr Hoene,

nicht nur in NRW, dort aber in m. E. besonders verwerflicher Weise werden in Laboratorien und sonstigen Versuchsanstalten Tiere barbarisch gequält. Besonders augenfällig wurde dies kürzlich in Münster durch einen Bericht von Stern TV dokumentiert: Primaten werden dort nicht nur unmenschlich gequält sondern auch nachweislich in nicht artgerechter Einzelhaltung in viel zu kleinen Käfigen untergebracht - ein eindeutiger Verstoß gegen die geltenden Tierschutzgesetze.
Die Bilder, die mich erschütterten und bis in den Schlaf verfolgen sind jederzeit z. B. hier sehen http://www.vgt.ch/news2004/040126.htm falls Sie nervlich und seelisch in der Lage sind derart verstörende Bilder zu ertragen.

Mir ist inzwischen bekannt, daß zwei Tierschützerinnen aufgrund der offensichtlichen Rechts- und Gesetzeslage Strafanzeige bei der StA Bochum gestellt hatten und diese absurderweise ein Verfahren wegen angeblich nicht ausreichenden Anfangsverdachtes nicht eröffnet hat.

Mir ist weiterhin bekannt, daß diesbezüglich auch eine Petition mit Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014an den NRW Landtag gerichtet wurde. Natürlich werden Sie dieser nicht vorgreifen können und wollen - dies erwarte ich nicht! Ich bitte Sie aber um Ihre ganz persönliche Meinung, ob Sie

diese Haltung als artgerecht empfinden,

"keinen Anfangsverdacht" sehen,

eine Anklageerhebung seitens des Landtages NRW nicht als dringend geboten sehen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-H. W. Greve

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Greve,

für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute! Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie gleichlautend auch an Kollegen aus der FDP-Landtagsfraktion gestellt haben.

Tierschutz hat seit Jahren eine zentrale Bedeutung und einen hohen politischen Stellenwert. So wurde auf Initiative der FDP der Tierschutz als Staatsziel sowohl im Grundgesetz als auch in der Verfassung des Landes NRW verankert. Wir Freie Demokraten orientieren uns beim Tierschutz an den fünf Freiheiten: Freisein von Hunger und Durst; Freisein von Unbehagen; Freisein von Schmerz, Verletzung, Krankheit; Freisein zum Ausleben tiergerechter Verhaltensweisen; Freisein von Angst und Leiden. Denn auch die Belastbarkeit einzelner fühlender Wesen stellt für verantwortungsvolle Liberale eine Grenze der persönlichen Freiheit dar.

Die Beurteilung, ob die von Ihnen geschilderten Tierversuche nach Recht und Gesetz erfolgen, ist Aufgabe der Genehmigungsbehörden bzw. der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Da mir der vollständige Sachverhalt nicht bekannt ist, haben Sie bitte Verständnis, dass ich zu den konkreten Vorgängen keine seriöse Bewertung abgeben kann. Darüber hinaus ist mir auch keine Bewertung der von Ihnen erwähnten Petition möglich, da ich nicht Mitglied des Petitionsausschusses bin und darum keinen Einblick in die dortigen Unterlagen habe. Ich empfehle Ihnen, das Ergebnis der Petition zunächst abzuwarten.

Unabhängig davon ist die Überprüfung des bestehenden rechtlichen Rahmens mit Blick auf neue gesellschaftliche Anforderungen selbstverständlich eine Daueraufgabe der Politik. Hierzu zähle ich insbesondere die Verringerung der Anzahl von Tierversuchen.

Die FDP will dieses Ziel durch den verstärkten Einsatz von Alternativ- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen erreichen. Hierzu zählen nicht nur Ersatzverfahren (Replacement), sondern auch gemäß der 3R-Prinzipien die Reduzierung der Anzahl der Versuche insgesamt und pro Tier (Reduction), die Verbesserung der Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden, sowie deren Pflege (Refinement). Alle drei Prinzipien sind gleichrangig zu verwirklichen. Allerdings ist es notwendig, dass diese Verfahren international anerkannt sind. Sonst ist dem Tierschutz nicht wirklich gedient, da Tierversuche dann oftmals in anderen Ländern nachgeholt werden müssen, beispielsweise bei der Arzneimittelzulassung.

Insbesondere die Forscher müssen über die Fördermöglichkeiten von Alternativmethoden informiert werden, um die Zahl an überflüssigen Tierversuchen möglichst weitgehend zu verringern. Deutschland nimmt bei der Erforschung von Alternativmethoden zum Tierversuch eine führende Rolle ein. Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) beim Bundesinstitut für Risikobewertung leistet dabei hervorragende Arbeit. Diese positive Arbeit der ZEBET muss weiter genutzt und gestärkt werden.

Trotz alledem bin ich mir bewusst, dass es noch viele Bereiche gibt, in denen die medizinische Forschung auf absehbare Zeit ohne Tierversuche leider nicht auskommen kann. Denn vor der Durchführung klinischer Studien am Menschen gibt es in vielen Fällen immer noch keine Alternative zu Tierversuchen im Rahmen der experimentellen Pharmakologie. Die Zahl der Tierversuche dabei so gering wie irgendwie möglich zu halten, ist dabei im Interesse des Tierschutzes geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Höne

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