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Henning Höne
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Frage von Martin W. •

Frage an Henning Höne von Martin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Höne,

beim Verfassungsgerichtshof in Münster ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelnullrunde für die Beamten in NRW anhängig (VGH NRW Az.:VerfGH 21/13). An dieser Stelle möchte ich der FDP für ihre Unterstützung danken.

Alle Betroffenen müssen nun mit Musterschreiben Rechtsmittel beim Landesamt für Besoldung (LBV) einlegen um ihren Fall bis zur Entscheidung des VGH "offen zu halten". Ohne dieses Schreiben würden sie nicht bei einer positiven Entscheidung des Gerichts von dieser aus verfahrensrechtlichen Gründen profitieren. Erst nach Eingang des Rechtsmittel wird das Verfahren beim LBV ruhend gestellt. Die Bearbeitung von solchen Masseneinsprüchen bindet zwangsläufig Ressourcen, insbesondere teures Personal. Das LBV hat aufgrund von Personalproblemen und -engpässen immer wieder den Landtag und den Petitionsausschuss beschäftigt.

Verfahrensrechtlich könnte dies dadurch vereinfacht werden, dass der Landtag verbindlich erklärt, dass das Urteil des VGH für alle Betroffenen -unabhängig von der Einlegung eines Rechtsmittel- übernommen wird. Dies wird auf kommunaler Ebene bereits umgesetzt, z.B. bei der Stadt Hamm. Bei Steuerbescheiden ist dieses Vorgehen der Regelfall (z.B. § 165 Abgabenordnung).

Die SPD sieht dies als unzulässig an, insoweit und bzgl. der Quellen verweise ich auf meine Anfrage an Frau Ministerin S. Schulze vom 18.09. und 07.10.2013. http://www.abgeordnetenwatch.de/svenja_schulze-928-49964.html#questions

Wie stehen Sie zu dieser Verfahrenserleichterung?
Ist es möglich, dass von Seiten der FDP dieses Thema im Landtag aufgegriffen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weber,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Nachfrage herzlich danken.

Das von Ihnen angesprochene Thema verunsichert alle Beamtinnen und Beamten im Land. Die die rot-grüne Landesregierung tragenden Fraktionen verweigern sich jedoch, den von Ihnen vorgeschlagenen Weg einzuschlagen und das Beschwerdeverfahren entsprechend zu vereinfachen.

Die FDP-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass es hier zu Vereinfachungen beim Beschwerdeverfahren kommen muss. Das haben die fachlich zuständigen Kollegen der FDP-Fraktion auch während der Beratungen schon so eingefordert.
Alles andere belastet jeden einzelnen Beamten durch bürokratische Aufwände und auch die Justiz muss Ressourcen aufwenden, um die einzelnen Einsprüche zu bearbeiten. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf. Derzeit ist es jedoch so, dass jeder Beamte selbst Rechtsmittel beim Landesamt für Besoldung einlegen muss, damit er keine Nachteile erleidet, wenn das Landesverfassungsgericht die Klage von FDP und CDU beim Landesgerichtshof positiv bescheidet. Jedes andere Verhalten birgt Risiken, Nachteile auch bei positiver Bescheidung durch den Landesgerichtshof zu erleiden.

In der Hoffnung, Ihnen verdeutlicht zu haben, dass die FDP-Landtagsfraktion Sie durch die entsprechende Klage gegen das rot-grüne Beamtenbesoldungsgesetz unterstützt. Bitte zögern Sie nicht, mich bei weitergehenden Fragen anzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Höne

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