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Henning Höne
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Frage von Jarna B. •

Frage an Henning Höne von Jarna B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

Beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der bis zum 31.12.2012 wurde die Gebührenpflicht mit der Pflicht zur Anmeldung von Rundfunkgeräten verbanden. Damit blieb dem Individuum die Freiheit, rundfunkfrei zu leben und nur dann gebührenpflichtig zu werden, wenn er durch Erwerb eines Rundfunkgeräts die Absicht bewies, Rundfunk nutzen zu wollen. Ich verstehe nicht, warum Ihre Partei einer Gesetzesänderung zugestimmt hat, die eine radikale Abkehr von diesem Rechtszugeständnis bedeutet. Denn wenn die allgemeine Möglichkeit der Rundfunknutzung, unabhängig davon, ob in einem Haushalt dazu Geräte vorhanden sind oder nicht, Grundlage der Rundfunkabgabe gewesen sein sollte, so hätte diese weitaus früher beschlossen werden können, nämlich als in den 80er Jahren der Netzausbau deutschlandweit vollzogen war, oder im Rahmen des Einigungsvertrags.

Dass diese Änderung zu einem Zeitpunkt geschieht, da Fernsehen seinen Status als Leitmedium allmählich verliert, veranlasst zu der Vermutung, dass der Rundfunkbeitrag nicht die Garantie des Programmauftrages zum Ziel hat, sondern die des Status Quo des Rundfunkwesens - ungeachtet dessen, ob die Allgemeinheit seine Leistungen nachfragt oder nicht. Aus diesem Grund wird die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch diese Maßnahme kaum steigen, sondern weiter sinken, wie sich am statistischen Durschnittsalter der Nutzer (59 Jahre für die ARD, 61 Jahre für das ZDF) ablesen lässt.

Ich halte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag daher für schädlich für das Interesse der Allgemeinheit, schädlich für die Rechtskultur in der Bundesrepublik Deutschland, und schädlich letztendlich auch für die Akzeptanz und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Äußerungen zu folgen, finden Sie vielleicht auch die Zeit, mir zu antworten, ob Sie in meinen Ausführungen Fehler sehen. Dies wäre für mich entscheidend dafür, ob ich meine Stimme für Ihre Partei abgebe.

Jarna Blum

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Blum,

herzlich danke ich Ihnen für Ihre Nachfrage bzgl. des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

Ziel des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sollte es sein, durch ein neues, vereinfachtes Gebührensystem für mehr Gebührengerechtigkeit und damit für eine verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. Insofern ist die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr grundsätzlich zu befürworten.

Durch das im Staatsvertragsentwurf abgebildete Beitragsmodell und dessen Ausgestaltung ergeben sich eine Vielzahl von Mehrbelastungen für die Beitragszahler und datenschutzrelevanten Problemkreise. Ebenso ist aus Sicht der Liberalen das Problem der Medienkonvergenz, d. h. die Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, nicht gelöst.

Die FDP hat sich immer für eine personenbezogene Medienabgabe als sinnvolle Alternative zum aktuellen geräteabhängigen Beitragsmodell ausgesprochen. Eine solche personenbezogene Medienabgabe wäre gerecht, wenn jeder Erwachsene, der über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, monatlich einen Rundfunkbeitrag zahlt und dann den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk kostenlos nutzen kann, unabhängig von Ort und Empfangsgerät. Eine solche Flatrate führt gleichzeitig zu einer transparenten, nachvollziehbaren Lastenverteilung. Leider haben diese Aspekte in den Staatsvertragsentwurf keinen Eingang gefunden.

Unsere kritische Haltung gegenüber dem Staatsvertrag haben wir durch eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen, Reden und Pressemeldungen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Nicht zuletzt haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag mit unserem Alternativmodell zu der nun erfolgten Abstimmung über den Staatsvertrag am 8. Dezember 2011 in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht. Den Rundfunkstaatsvertrag in seiner nun beschlossenen Form hat die FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Höne

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