Henning Aretz
CDU
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Frage von Gerd M. •

Frage an Henning Aretz von Gerd M. bezüglich Familie

Lieber Herr Aretz,

im aktuellen Kinder- und Jugendbericht findet sich die folgende Erkenntnis:

...
Vergleichbare Auswirkungen wurden in den letzten Jahren auch in Bezug auf frühe Vaterentbehrung festgestellt. Durch die selektive Beachtung der Mutter-Kind-Beziehung in der Bindungstheorie sowie in der Säuglings- und Kindheitsforschung allgemein wurde die Bedeutung des Vaters als Bindungsfigur und als Partner im kindlichen Entwicklungs- und Bildungskontext bisher allerdings insgesamt zu wenig berücksichtigt (Baacke 1999). Frühe Vaterentbehrung scheint sich nach neueren Erkenntnissen auf die intellektuelle Entwicklung auszuwirken, sie kann die Geschlechtsrollenentwicklung stören und, bei Jungen stärker als bei Mädchen, Aggressionsverhalten fördern; in der Folge können auch seelische Erkrankungen (Neurosen, Depression, schwere Persönlichkeitsstörungen, Selbstmordneigung) auftreten (Petri 2002).
Quelle: Zwölfter Kinderund Jugendbericht
...

Hier in Essen ist es (wie in anderen Ruhrgebietsstädten auch) üblich, die Väter in Trennungsfällen fast völlig auszugrenzen.
Würden Sie als Abgeordneter diese Praxis weiterlaufen lassen?
Würden Sie die "Cochemer Praxis" (Info: www.isuv.de) auch für Essen fordern?

mit freundlichen Grüßen

Gerd Materna
Helgolandring 64
45149 Essen

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Materna,

danke für Ihre Mail von Samstagmorgen.

Eine Trennung von meinen Kindern infolge eines Scheidungsurteils ist für mich ein Albtraum wie etwa auch ein tödlicher Unfall o.ä.. Sie haben ja vielleicht auf meiner Internet-Seite den Buchbeitrag "Väter heute" gelesen, in dem ich ganz authentisch das Leben mit, damals, drei kleinen Kindern aus der Sicht des Vaters beschrieben habe. Unsere Vierte war noch nicht geboren.

Allerdings erlebe ich bei Freunden die harte Praxis, die Sie auch beschreiben: das Kind nicht nur als Trennungsopfer, sondern als Streitobjekt zwischen den getrennten Eltern - und zwar in einem ungleichen Kampf. In der Regel hat der Vater deutlich mehr Pflichten als Rechte.

Die von Ihnen zitierte Passage des Zwölften Kinderberichtes geht nicht ausdrücklich auf die Gründe der Vaterentbehrung ein. In der Praxis wird Vaterentbehrung oft auch erlitten, ohne dass die Eltern sich trennen - schlicht aus Gründen häufiger Abwesenheit oder auch Desinteresses von Vätern. Die massive Vaterentbehrung gegen den Willen des Vaters wird aber, das räume ich ein, fast ausschließlich auf die rigide Behörden- und Justizlinie nach einer Trennung der Eltern beschränkt sein.

Diese Linie, diese Praxis darf nicht schematisch gelten. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern, auch wenn die sich getrennt haben! Nicht das Interesse eines Elternteils darf im Vordergrund stehen, sondern das Kindeswohl. Wie das definiert und festgestellt wird, ist eine Sache der gesellschaftspolitischen Weiterentwicklung. Da helfen auch die Feststellungen des Kinderberichts.

Soweit meine Anmerkungen zu Ihren Fragen. Sie sehen, ich bin kein Familienrechtsexperte, werde das auch als Abgeordneter wohl nicht werden. Aber das politische Klima in der wahrscheinlichen neuen Mehrheitsfraktion im Deutschen Bundestag, das will ich auf der Grundlage meiner hier geschilderten Einstellung mitprägen.

Und auch nach der Wahl ansprechbar bleiben für Sie, für meine Wähler hier im Wahlkreis!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Henning Aretz.