Warum sind Sie in Ihrer Antwort vom 5.8.24 nicht konkreter in Bezug auf die Einkünfte des ehemaligen Innenministers Lewentz auf die Gesamtsumme aus Diät und Übergangsgeld, die Herr Lewentz erhält?
Sie antworten:
"Der Anspruch ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt und findet sich, nahezu identisch,auch in den Gesetzen des Bundes und der Länder wieder. Einkünfte aus anderen öffentlichen Ämtern oder Mandaten werden angerechnet, sodass die Abgeordnetendiät entsprechend gekürzt wird. "1. Ist es richtig, dass das Ministergesetz von den Landtagsabgeordneten selbst beschlossen wurde?
Wenn ja, sehen Sie da keine Selbstbedienungsmentalität der Landtagsabgeordneten?
2. Warum behaupten Sie, dass ihr Ministergesetz nahezu identisch mit entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen ist?
Im Bund und in den anderen Ländern wird das sogenannte Übergangsgeld nur für maximal 2 Jahre gezahlt und nicht 3 Jahre, wie in Rheinland-Pfalz (Stichwort Selbstbedienungsmentalität).
3. Ist das aktuelle Einkommen des Herrn Lewentz aus monatlicher Diät und Übergangsgeld höher wie die Diät allein?
Wenn ja, dann begründen Sie dies bitte für einen von sich aus zurückgetretenen Minister.