Frage an Hendrik Hering von Gabi K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hering,
herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 20.03. bezüglich der Westeifelbahn Gerolstein - Prüm, welche auch von Herrn Ministerpräsident Beck aufgegriffen wurde.
Sie blicken in Ihrer Antwort darauf zurück, dass die Bahnstrecke bereits im Jahr 2005 - also vor inszwischen rund 6 Jahren - von den Kommunen erworben wurde.
Die Ratsbeschlüsse erfolgten zudem bereits 2006/2007.
Sie schreiben hierzu, dass ein Antrag im Ministerium geprüft werde und eine Anhörung stattfinde.
Wieso wurden diese Schritte aber nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und zu einer Entscheidung gebracht?Sofern die Voraussetzungen nach § 6 AEG vorliegen, darf die Erteilung der Betriebsgenehmigung doch ohnehin aus juristischen Gründen nicht versagt werden.
Und worin lässt sich demgegenüber die politische Akzentuierung Ihrer Arbeit als Verkehrsminister bzw. Ihrer Partei erkennen, um die Entscheidung nicht allein der juristischen Klärung zu überlassen, sondern auch eine Transparenz herbeizuführen und gemeinsam mit den Kommunen, ihren Bürger/innen und allen Interessenten (von verschiedenen Eisenbahnunternehmen bis hin zu Vereinen) eine Lösung zu suchen?
Derzeit wird viel über den Bedarf und die Möglichkeit einer stärkeren Bürgerbeteiligung gesprochen: Wäre nicht bspw. auch zielführend, wenn das Verkehrsministerium einen Prozess federführend moderieren würde, in welchem gemeinsam mit den Kommunen geprüft wird, welche mit dem Eisenbahnrecht zu vereinbarende Nutzungskonzepte denkbar sind, welche Wünsche seitens der Bürger/innen bestehen und wie eine Einigung zwischen welchem Bewerber und den kommunalen Streckeneigentümern herbeigeführt werden kann?
Ich denke dabei daran, dass bspw. in der Vergangenheit kein öffentliches Gespräch vor Ort stattfand, sondern teilweise selbst in Sitzungen des VG-Rates nur von Briefen aus dem Ministerium berichtet werden konnte und m.W. erst 2010 überhaupt ein Gespräch der Bürgermeister im Verkehrsministerum stattfand.
Mfg Gabi Kerpen
Sehr geehrte Frau Kerpen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage. In der Tat ist es so, dass die Betriebsgenehmigung nicht versagt werden kann, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen hierfür vorliegen. Die betreffende Antragstellerin hat hier einen gesetzlichen Anspruch. Genau deshalb findet auch die von mir angesprochene Anhörung statt. Es geht darum, zu prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese kann aber erst erfolgen, nachdem ein entsprechender Antrag des Unternehmens vorlag und eine erste Prüfung der Antragsunterlagen vorgenommen wurde.
Eine stärkere Beteiligung der Bürger wird von der Landesregierung schon jetzt, wo immer dies möglich ist, praktiziert. Dort wo das Land Träger eines Vorhabens ist, etwa bei bedeutenden Straßenbauprojekten, werden umfassend Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt. So finden Sie z.B. auf den Webseiten des Landesbetriebs Mobilität wesentliche Informationen zu den Bauprojekten und es gibt ein Kontaktformular für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bei Maßnahmen, wo dies geht, gibt es auch vor Ort Info-Center und Baustellenführungen für Besuchergruppen.
Soweit allerdings - wie im hiesigen Fall - ein privates Unternehmen einen Antrag auf eine Betriebsgenehmigung stellt, sind die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung stark begrenzt, weil das relevante Bundesrecht dies nicht vorsieht. Um auch in solchen Situationen zukünftig mehr Bürgerbeteiligung zuzulassen, wird die SPD alle Möglichkeiten prüfen, um Formen der Bürgerbeteiligung auszuweiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hendrik Hering