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Helmut Kleebank
SPD
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Frage von Claudia G. •

Was ist der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung der nicht erwerbstätigen Rentner beim Energiekostenentlastungspaket?

Sehr geehrter Herr Kleebank,

die zu erwartende Rentenerhöhung kann es nicht sein, da ja ein nicht geringer Teil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten infolge Änderung der Tarifstufe eine Erhöhung der Bezüge erhalten wird, ebenso steigt der Mindestlohn, ... und und und.
Knapp 30% aller Wahlberechtigten sind von dieser Benachteiligung betroffen (bundesweit, Zahlen aus 2021). Da wundert´s nicht, dass die SPD in NRW bereits deutlich an Zustimmung verliert. Die eigene wirtschaftliche Lage wird als wahlentscheidender erachtet als die Kommunikationskompetenz eines Kanzlers oder als ein Krieg in einem anderen Land. So weisen es die Umfragen aus.
Für eine Antwort wäre ich dankbar, bei aller Grübelei fällt mir nämlich keine rechtsstaatliche Begründung für die Ungleichbehandlung der Rentner ein.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,
die aktuellen finanziellen Belastungen für uns Bürgerinnen und Bürger sind enorm. Mit dem Steuerentlastungsgesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise auf den Weg.
Eine der Maßnahmen ist die so häufig diskutierte 300,- Euro Einmalzahlung. Uns war es wichtig, möglichst schnell und möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern eine unbürokratische Entlastung zu bieten. So erfolgt die Auszahlung auch zügig und vor allem ohne bürokratische Hürden an alle Personen, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Da die aktuellen Preissteigerungen auch gerade für Menschen mit kleinen Renten schwer aufzufangen sind, stellen diese zu Recht die Frage, warum diese Gruppe nicht auch die Energiepreispauschale von 300 Euro erhält.

Betrachtet man das Gesamtpaket aller Maßnahmen, so wird deutlich, dass auch sie berücksichtigt wurden. Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von einer Vielzahl der getroffenen Entlastungsmaßnahmen:

Für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner haben wir besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich all jene, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppeln. Damit werden Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Bezieher von Wohngeld Rentnerinnen oder Rentner. Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro.

Natürlich profitieren Rentnerinnen und Rentner aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Fest steht auch, dass die Renten ab 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent im Westen Deutschlands - größte Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent im Osten Deutschlands - größte Erhöhung seit 1994. Diese Erhöhungen kommen übrigens auch dadurch zustande, dass wir während der Corona-Krise mit der Kurzarbeit das Lohnniveau gehalten und somit für eine Anpassung sorgen konnten.

Die Energiepreispauschale wird einmalig in Höhe von 300 Euro gewährt. Sie unterliegt der Einkommensteuerpflicht und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus. Dies sorgt für eine sozial ausgewogene Kompensation der energiepreisbedingten Mehrbelastung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Natürlich können auch Rentnerinnen und Rentner die Pauschale erhalten - nämlich, wenn sie neben ihren Alterseinkünften noch steuerpflichtig erwerbstätig sind.

In der Gesamtsichtsicht werden viele Rentnerinnen und Rentner mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach sechs Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben, als all jene, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten. Die derzeit hohen Energiepreise sind auch das Ergebnis von Rohstoffspekulationen. Deshalb wollen wir durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte sicherstellen, so dass Preissenkungen künftig zügig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Auf europäischer Ebene werden wir uns ebenfalls für eine stärkere Überwachung und Regulierung der Energiemärkte einsetzen. Außerdem werden wir bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber den Energieversorgern Fragen des Verbraucherschutzes thematisieren.

Die Bundesregierung hat das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. Dabei werden wir insbesondere auch die Situation der Rentnerinnen und Rentner im Blick haben und auch die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepreispauschale noch einmal prüfen.
Mit den besten Grüßen
Helmut Kleebank

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