Frage an Helmut Brunner von Guido L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister Brunner,
in Ihr Ressort fällt u.A der Tiertransport in Bayern. Gestern Abend strahlte das ZDF, Format "37 Grad", einen zutiefst erschütternden Bericht über den Tiertransport (z.B. Kühe und Schafe) innerhalb der EU, aber auch über den Export von lebenden Tieren aus der EU (z.B. in die Türkei, in den Libanon und nach Ägypten) aus: https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad (Titel "Geheimsache Tiertransporte")
Mir kamen beim Betrachten dieses Fernsehbeitrags die Tränen, weil ich mir bis dato nicht vorstellen konnte, dass elementarster Tierschutz selbst innerhalb der EU (z.B. in Bulgarien) grob missachtet wird, als auch die Brutalität von Menschen in der arabischen Welt im Umgang mit Tieren (es wurden Kühe gezeigt, die mit einem Kran nur an einem Vorderlauf hängend von einem Transportschiff auf einen LKW verladen wurden, denen die Sehnen an den Vorderläufen durchtrennt und bei vollem Bewusstsein die Augen ausgestochen wurden (Aufnahmen aus Ägypten) sowie das "Schächten" von Kühen und Schafen) wurde gezeigt. Ich bitte Sie, vor der Beantwortung meiner Fragen den kompletten Filmbeitrag anzuschaun.
Meine Fragen:
- Was tun Sie persönlich, um die Sitation der Tiertransporte innerhalb der EU zu verbessern?
- Durch welche Maßnahmen kann I.E. die Situation verbessert werden?
- Stimmen Sie mir zu, dass wg. mangelndem Respekt vor der lebenden(!) Kreatur in der arabischen Welt (auch in der Türkei) ein generelles Ausfuhrverbot lebender Tiere außerhalb der EU gelten muss?
- Wie bewerten Sie das Quälen der Tiere unter strafrechtlichen Aspekten?
In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie alles dafür tun, damit solche Szenen wie die gestern im ZDF gezeigten ab sofort der Vergangenheit angehören, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.
Sehr geehrter Herr L.,
zu Ihren Fragen, die Sie mir nach der ZDF-Sendung "37 Grad" zusendeten, nehme ich wie folgt Stellung.
Für Tiertransporte liegt die fachliche und rechtliche Zuständigkeit in Bayern beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Regional nehmen die Abteilungen/Sachgebiete Veterinärwesen an den Landratsämtern der Landkreise die Aufgaben und Kontrollen zu Tiertransporten wahr.
Die EU-Tiertransportverordnung begrenzt Transportzeiten und Anforderungen an innerstaatliche Transporte auf acht Stunden Dauer. Für lange Transporte darüber hinaus sind entsprechende Auflagen an Transportfahrzeuge, Personal und Transportunternehmen festgelegt. Das EU-weite integrierte EDV-System für das Veterinärwesen (TRACES) verbessert den Umfang und die Qualität der Informationen über den Transport von Tieren zwischen den nationalen und europäischen Behörden. Es werden auch alle Wirtschaftsbeteiligten einbezogen. Die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit und der Tierschutz stehen bei den Kontrollen im Mittelpunkt.
In Bayern ist für das Siegel des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten "Geprüfte Qualität - Bayern" die Transportdauer für die landwirtschaftlichen Nutztiere auf maximal vier Stunden begrenzt. Die Transportzeiten sind hier für die Tiere gegenüber den gesetzlichen Vorschriften auf die Hälfte verkürzt.
Eine Situationsänderung zur Notwendigkeit von Tiertransporten ist auf mehreren Wegen möglich. Jeder Verbraucher kann über sein Einkaufsverhalten und seine Auswahl regionaler Fleisch- und Wursterzeugnisse den regionalen Absatz sichern und erhöhen. Das Siegel "Geprüfte Qualität Bayern" erleichtert dem Verbraucher die Auswahl erheblich und macht die Erzeugnisse sichtbar kenntlich. Damit werden Tiertransportzeiten wesentlich reduziert und letztlich auch die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern gestärkt.
Die Verwaltungen und Gremien der zuständigen Stellen diskutieren durchaus die bestehenden Verhältnisse auch im Hinblick auf die Sendung.
Ein generelles Ausfuhrverbot von lebenden Tieren wäre eine einseitige Sichtweise. Wie im ZDF-Bericht dargestellt, ist die Situation bei Exporten von Zuchttieren, erheblich besser. Aber auch im Umgang mit Schlachttieren ist die Situation zu differenzieren. Die Tierschutzorganisation Animal Welfare Foundation, die die Missstände in türkischen/ägyptischen Schlachtstätten in der Sendung "37 Grad" aufzeigt, berichtet auf ihrer Internet Homepage auch von positiven Entwicklungen und dem Bemühen der Betreiber in einem türkischen Schlachtbetrieb um Verbesserungen (www.animal-welfare-foundation.org/einsatzberichte/detailansicht/article/tuerkei-schlachthof-konya-schlachthofkontrollen.html). Es zeigt, dass in den Drittländern nicht generell derartige Verhältnisse herrschen.
Die Rechtslage bei Tierquälerei ist in Deutschland eindeutig im Tierschutzgesetz geregelt. Ein Quälen von Tieren aus Rohheit stellt nach dem Tierschutzgesetz einen Straftatbestand dar und wird bei Bekanntwerden geahndet. Entsprechende Tatbestände können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helmut Brunner