Frage an Helmut Brunner von Christian Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister Brunner,
wie stehen Sie zu der Windkraft im bayerischen Wald ?
Insbesondere die Abstandsflächen von über 200m hohen Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung. In Bayern müssen diese nur einen Abstand von 500 Metern zu Siedlungen im Aussenbereich einhalten. Als Abgeordneter der Region wissen Sie, dass solche Siedlungen bei uns üblich sind und durchaus mehrere hundert Einwohner betreffen können. Ein Windpark mit 200 Meter hohen Anlagen in nur 500 Metern Entfernung ? Das darf nicht sein !!!
Aufgrund der fortschreitenden Planungen des Planungsverbandes Donau-Wald ist eine Änderung, wie durch die Bundesratsinitiative Bayerns und Sachsens, dringend nötig.
Kann die Staatsregierung den Planungsverband hier "ausbremsen", bzw. kann die bayerische Staatsregierung nicht selbst eine Abstandsregelung einführen ?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Zarda.
Sehr geehrter Herr Zarda,
mir war es sehr wichtig, dass wir im Bayerischen Wald die Chancen, die mit der Energiewende für meine Heimat verbunden sind, konsequent nutzen, aber auch gerade beim Ausbau der Windkraft koordiniert vorgehen, um keine Entwicklungen zu bekommen, die wir später bereuen. Deshalb habe ich sehr früh den Planungsverband Donau-Wald aufgefordert, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aber auch Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Ein entsprechendes Verfahren läuft derzeit. Verbandsmitglieder, die Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange hatten aktuell bis einschließlich 05. August 2013 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Änderungen des Regionalplanentwurfs abzugeben. Das Verfahren gründet sich auf dem aktuell geltenden Recht. Nach meiner Auffassung sollte mit steigender Narbenhöhe auch der Abstand zur Wohnbebauung erhöht werden. Die Bayerische Staatsregierung kann aber im Augenblick Abstandsregelungen nicht selbst einführen. Hierzu ist eine Änderung des Baugesetzbuches, also von Bundesrecht, erforderlich.
Nach unserer Auffassung soll der Windkraft in Bayern nach den konkreten Verhältnissen vor Ort weiterhin ausreichend Raum geschaffen und zugleich die Bevölkerung vor einer optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen durch überlegte Situierung geschützt werden. Dazu müssen bestehende Regelungen so fortentwickelt werden, dass größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung unter gleichzeitiger Ermöglichung einer ausreichenden Zahl von Windkraftanlagen erreicht werden. Am 20.06.2013 haben wir im Bayerischen Landtag die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für entsprechende gesetzliche Regelungen einzusetzen.
Um den Auftrag des Landtags umzusetzen und einen Interessensausgleich zwischen dem erforderlichen Ausbau der Windkraft und der Förderung der Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen, haben wir bei der gemeinsamen Kabinettssitzung der Bayerische Staatsregierung mit der Sächsischen Staatsregierung am 05.07.13 eine Initiative zur Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen und in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine Länderöffnungsklausel vor. Es soll den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, "angemessene höhenbezogene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung" zu regeln.
Der weitere Fortgang der Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Bundesrat bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brunner