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Helmut Brunner
CSU
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Frage von Helmut K. •

Frage an Helmut Brunner von Helmut K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Brunner,

wir sind ein bäuerlicher Familienbetrieb mit ca. 20 ha.LN und Direktvermarktung
Meine Frage zum aktuellen Thema Reaktorsicherheit:

Wer würde haften wenn unser Hof von radioaktivem Niederschlag betroffen wird?
In einem kleinen Familienbetrieb wie unserem wird jeder Euro wieder investiert um die Immobilie der nachfolgenden Generation zu erhalten.
Mit welche Folgen müssten wir rechnen, wenn der radioaktive Grenzwert in unseren Böden durch einen Störfall in einem Kernkraftwerk unbrauchbar würde.

Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort

Helmut Keller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Keller,

allgemeine Grenzwerte für radioaktive Stoffe in Böden nach einer - in Deutschland nach wie vor extrem unwahrscheinlichen - Freisetzung aus einem Kernkraftwerk existieren nicht. Entscheidend sind die Grenzwerte für die auf dem Boden produzierten Lebensmittel. Überschreitet der Gehalt an radioaktiven Stoffen den jeweiligen Grenzwert, können die Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Solange die Aktivität im Boden nicht soweit abgeklungen ist, dass diese Grenzwerte eingehalten werden, müsste auf die Produktion anderer Pflanzen ausgewichen werden.

Für Schäden, die durch ein nukleares Ereignis in einem Kernkraftwerk verursacht werden, haftet nach dem Atomgesetz der Betreiber des Kernkraftwerks. Die Haftung ist summenmäßig nicht begrenzt.