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Frage von Georg Niepel, Dr. m. •

Frage an Helmut Brandt von Georg Niepel, Dr. m. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brandt,

trotz der Ankündigung einer Honorarerhöhung für Kassenärzte (Frau Ministerin Schmidt: für 2009 ca. 10% mehr) wird mit der Einführung der Regelleistungsvolumina ab 1.1.2009 das durchschnittliche Honorar vor Kosten, den ein konservativ tätiger Augenarzt in Nordrhein für die Behandlung eines Patienten erhält, einmalig pro Quartal ca. 21 EURO betragen und damit erneut ca. 22% niedriger liegen. Dies reicht nur noch mühsam für die vom Patienten verursachten Praxiskosten; ein Einkommen kann mit kassenärztlicher Tätigkeit jetzt nicht mehr erzielt werden. Ursache ist offenbar u. a. die gesetzl. Regelung, dass Psychotherapeuten ohne Mengenbegrenzung vorab aus dem Honorartopf der Fachärzte versorgt werden, und wegen deren unbegrenzt ansteigenden Honoraranforderungen für die fachärztliche Basis-Versorgung kaum noch etwas übrig bleibt.

Meine Frage: Stimmt dies? Wenn ja, bitte setzen Sie sich auf Bundesebene für eine Änderung dieser Honorar-Vorfahrt für Psychotherapeuten ein. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Krankenkassen für die steigenden Krankheitskosten aufkommen. Am Ende kann sich natürlich jeder betroffene Augenarzt überlegen, irgendwie auszuweichen, z.B. durch Aufgabe kassenärztlicher Tätigkeit, Wechsel des Berufs oder durch Abwanderung ins Ausland; die unversorgten Kassen-Patienten aber würden erheblich leiden, und das will kein Arzt. Wir arbeiten vorläufig weiter, aber wie soll das auf die Dauer gehen? Die Stimmung in der konservativ tätigen Augenärzteschaft ist auf dem Nullpunkt. Wir wollen unsere Patienten nicht im Regen stehen lassen. Aber ohne Aussicht auf ein Einkommen zu arbeiten: das geht auch nicht. P.S.: Andere Facharztgruppen sind auch von Honorarabsenkungen betroffen, aber die meisten anderen Gruppen weniger hart.
Die Zeit eilt.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. G. Niepel, Augenarzt, Stolberg

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