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Helmut Brandt
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Frage von Yvonne H. •

Frage an Helmut Brandt von Yvonne H. bezüglich Wirtschaft

Wirtschaftsakteure haben eine Verantwortung für die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Produktionskette. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte legt fest, dass bis 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen sollen.
 Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zielerreichung überprüft und dafür Sorge getragen wird, dass langfristig alle Unternehmen verbindlich in die Pflicht genommen werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen, die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards wie den Kernarbeitsnormen der ILO und deren effektive Überwachung haben für mich aber auch für meine Partei eine hohe Bedeutung. Und auch für die Verbraucher gewinnt Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung und wird gleichzeitig regulatorisch eingefordert. Deshalb hat die unionsgeführte Bundesregierung im letzten Jahr einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgelegt. Dieser verfolgt das Ziel, dass Deutschland und die deutsche Wirtschaft einen Beitrag leisten, um die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Wir wollen, dass die Privatwirtschaft ihren Sorgfaltspflichten nachkommt. Deshalb werden wir verstärkt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Sorgfaltspflichten unterstützen. Wir werden die verschiedenen Initiativen zur Steigerung der Sorgfalt in der Lieferkette zusammenführen und besser koordinieren und begrüßen außerdem Brancheninitiativen, die die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zum Ziel haben. Neue Initiativen werden wir anstoßen beziehungsweise unterstützen. Und wir setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass Unternehmen für die negativen Auswirkungen ihrer globalen Geschäftstätigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden können – auch in den Heimatländern der Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt