Frage an Helmut Brandt von Barbara U. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandt
Um das Missverständnis auszuräumen: Ich weiß, dass derartige Entscheidungen Ländersache sind. Ich hatte Sie aus 2 Gründen angeschrieben:
a, weil es um ein Problem aus Ihrem Bundesland geht und Sie durch Wählervotum in Berlin sitzen
b. weil das Graffitibekämpfungsgesetz (§§ 303, 304) ein Bundesgesetz ist, was auch in Ihrem Bundesland Anwendung findet.
Es gibt Sprayer, die bereits von ihrer Kunst leben. Sie hatten häufig als Jugendliche Probleme mit der Justiz, weil es keine legalen Flächen gab. Es gibt eine große Anzahl jugendlicher, die diesen Weg nicht gehen wollen und legal sprühen würden, wenn es dafür Plätze geben würde.
Das ist kein spezielles Problem, was nur in Aachen besteht, sondern bundesweit für Sprayer aus vielen Städten. Aachen gehört nur zu den Städten, die gar keine legalen Angebote hat, daher noch einmal nachgefragt, was gedenken Sie zu tun? Sollen kreative Sprayer über den illegalen Weg ihre Fähigkeiten schulen und ausbauen, oder sehen Sie als Politiker auch eine andere Lösung?