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Frage von Manfred G. •

Frage an Helmut Brandt von Manfred G. bezüglich Wirtschaft

Putzkräfte im Bundestag werden nach Informationen der Gewerkschaft IG BAU mit Dumpinglöhnen abgespeist. Angeblich sind sie zu langsam. So eine Meldung in Focus-online heute.
Dazu liest man dann, dass der Bundestag bei der Auftragsvergabe rechtlich keine tarifgerechte Entlohnung einfordern darf.
Das ist zunächst einmal richtig. Aber bei der Ausschreibung dieser Leistungen kann in den Ausschreibungsunterlagen ganz klar zur Bedingung gemacht werden, dass der Bieter sich verpflichtet, die jeweils gültigen Tariflöhne zu zahlen und bei Verstößen gegen diese Regelung der Vertrag sofort fristlos gekündigt werden kann. Dies kann man auch zur Bedingung machen, wenn Reinigungen nach Quadratmetern abgerechnet t werden.
Insofern kann die Bundestagsverwaltung sofort reagieren, wenn hier ein Vertragsbruch festgestellt wird.
Und das wissen Sie ja als Jurist auch. Oder ? Das sagt ein Mann, Jahrgang 1928, der zwei Töchter, Jahrgang 52 und 54 hat.
Ich würde gerne helfen, den Berlinern solche Ausschreibungsunterlagen zu formulieren.

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