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Helmut Brandt
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Frage von Sibylle S. •

Frage an Helmut Brandt von Sibylle S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brandt,

stimmt es, dass sich die Abgeordneten ihre Diäten um ca. 70€ erhöht haben, um die erhöhte MwSt bezahlen zu können und wenn ja, wie wollen Sie das dem Wähler erklären, der diese komfortable Möglichkeit nicht hat, sie aber von der finanziellen Leistungsfähigkeit eher nötig hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Schweizer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schweizer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Januar dieses Jahres, ob die Diäten der Abgeordneten zwecks Ausgleich der erhöhten Mehrwertsteuer angehoben wurden.

Die Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (anders einige Landtage) sind das letzte Mal am 01.01.2003 erhöht worden.

Von den Diäten zu unterscheiden ist die sog. Aufwandspauschale, die jeder Bundestagsabgeordnete monatlich gemäß " § 12 Abs. 1 Abgeordnetengesetz erhält. Die Aufwandspauschale dient dem Ausgleich von

1. Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung des Wahlkreisbüros einschließlich Miete, Nebenkosten, Inventar, Büromaterial, Porto etc.
2. Reisekosten
3. Fahrtkosten für Fahrten im Wahlkreis, die der Ausübung des Mandats dienen
4. Kosten für die Unterkunft in Berlin.

Die Aufwandspauschale wurde gemäß § 12 Abs. 2 AbgG zum Jahresbeginn um 2 % erhöht und damit der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungsausgaben aller privaten Haushalte im vorvergangenen Kalenderjahr angepasst. Diese Erhöhung rechtfertigt sich dadurch, dass die Aufwandspauschale nicht die privaten Lebenshaltungskosten der Abgeordneten deckt sondern ausschließlich die Kosten, die in Ausübung des Mandats entstehen.

Mit freundlichem Gruß
Helmut Brandt