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Frage von Peter B. •

Frage an Helmut Brandt von Peter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brandt,

Ich bin Pendler über 85 km täglich. Die Änderung der Pendlerpauschale für 2007 trifft mich spürbar. Ich hatte über 15 Jahre die Arbeitsstelle in 20 km vom Heimatort entfernt, habe hier gebaut usw. Ich bin beim gleichen Unternehmen - nur ist in der Nähe ´keine Arbeit mehr da´.

Die Verschlechterung der Pendlerpauschale wird von vielen Politikern als ´Abbau von Subventionen´ erklärt.
Dies ist meine Frage an Sie – wie stehen Sie hierzu?

Bei ´Subventionen´ denkt man meistens erst einmal an die Zahlungen an die Europäische Gemeinschaft, an Steinkohlensubventionen, an Landwirtschaft o.ä. Und auch an
Auswüchse dazu - wie unmoderne Werke in Westdeutschland zumachen und moderne Werke mithilfe von Subventionen in Ostdeutschland medienwirksam eröffnen….

Der Weg zur Arbeit und die Aufwendungen dazu sind für die Arbeit und somit zum Gelderwerb notwendig. Bei einem Geschäftsbetrieb wird notwendiger Aufwand selbstverständlich vom Umsatz abgezogen, sonst wäre ja auch ´Umsatz = Gewinn´ und ein Geschäftsbetrieb gar nicht möglich.

Es gehört schon einige Phantasie und böse Absicht dazu, um diese Aufwendungen des Arbeitnehmers als ´Subventionen´ zu deklarieren! Und dann wundern sich vielleicht dieselben Politiker über die geringe ´Mobilität´ und ´Flexibilität´ von Arbeitssuchenden.

Als Arbeitnehmer fragt man sich allerdings, ob nicht ein Arbeitsscheuer in seiner Ansicht recht hat und seine Lage eigentlich besser, oder zumindest auch nicht viel schlechter ist…

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
mit freundlichen Grüßen
Peter Bleise

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Sehr geehrter Herr Bleise,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Januar dieses Jahres, in der Sie mich bitten, Ihnen meine Meinung zur Kürzung der Entfernungspauschale zum 1.1.2007 mitzuteilen.

Ich verstehe Ihren Ärger über die finanzielle Einbuße, die Ihnen durch die Kürzung der Pendlerpauschale entstehen wird, sehr gut. Leider ist es aber so, dass die Lage der öffentlichen Haushalte die Politiker im Bund und in den Ländern zwingt, die Ausgaben und damit die Verschuldung, die in den letzten Jahren ernstzunehmende Ausmaße angenommen haben, zu begrenzen. Die im Steueränderungsgesetz 2007 vorgesehenen Maßnahmen, von denen die Kürzung der Entfernungspauschale nur eine ist, sind deshalb meiner Meinung nach erforderlich, um die dringend notwendige Sanierung unseres Haushalts zu unterstützen. Ich versichere Ihnen, dass sich die Politiker der CDU/CSU-Union dafür eingesetzt haben, die notwendigen Sparmaßnahmen so gerecht wie irgendwie möglich zu verteilen. Klar ist aber auch, dass wir "an vielen Stelle den Rotstift ansetzen" mussten.

Ich vermag dabei nicht auszuschließen, dass die von uns getroffenen Maßnahmen - jedenfalls in Einzelfällen - zu Ungerechtigkeiten führen oder zumindest als ungerecht empfunden werden. Kein Mensch nimmt gerne finanzielle Einbußen in Kauf und kein Mensch fängt gerne bei sich an. Um zu vermeiden, dass einige von unseren Maßnahmen besonders hart getroffen werden, haben wir eine Härtefallregelung eingeführt. Danach wird die Entfernungspauschale für Fernpendler in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Ihrer E-Mail entnehme ich, dass in Ihrem Fall die Härtefallregelung greift.

Dafür, dass Sie dennoch künftig nicht mehr alle zur Arbeitsstätte gefahrenen Kilometer absetzen können, bitte ich Sie aufgrund der oben genannten Gründe herzlich um Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Brandt