Portrait von Helmut Brandt
Helmut Brandt
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Helmut Brandt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilhelm L. •

Frage an Helmut Brandt von Wilhelm L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brandt,

Heute morgen wurde im WDR darüber berichtet, dass die Versicherungslobby den Bundestag dazu bewegt hat, noch diesen Monat eine Gesetzesinitiative zu verabschieden, die dann auch unmittelbar Rechtskraft für bestehende Verträge haben soll.

Das würde für mich heißen, dass mein im kommenden Jahr fällig werdender Lebensversicherungsvertrag, durch Reduzierung der Überschußanteile, um einige tausend Euro geringer ausfallen würde.

Durch das sofortige In-Kraft-Tretens bei Verabschieden bestände auch keine rechtzeitige Kündigungsmöglichkeit.

wie stehen Sie zu dieser Initiative?

MfG

Wilhelm Lersmacher

Portrait von Helmut Brandt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lersmacher,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie auf die aktuelle Berichterstattung zu möglichen Veränderungen bei Lebensversicherungsverträgen eingehen.

Zum besseren Verständnis ist es hier zunächst wichtig zu wissen, dass sich der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrages regelmäßig aus drei Elementen zusammensetzt. Dabei handelt es sich um

1. die bei Vertragsabschluss garantierte Leistung,
2. die Überschussbeteiligung einschließlich des erst zum Vertragsende feststehenden Anteils am Schlussgewinn und
3. die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven.

Bewertungsreserven kommen wie folgt zustande: Das von den Versicherten eingezahlte Geld legt das Versicherungsunternehmen zum Beispiel in sicheren Bundesanleihen an. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Preis für eine solche Bundesanleihe im Bestand des Versicherungsunternehmens am Markt über den Preis steigt, zu dem das Versicherungsunternehmen diese Anleihe ursprünglich erworben hat. Bei festverzinslichen Wertpapieren wie Bundesanleihen entstehen Bewertungsreserven insbesondere in Marktsituationen wie der augenblicklichen Niedrigzinsphase. Der Grund dafür ist, dass einige Wertpapiere vor langer Zeit mit einem wesentlich höheren Zinssatz ausgegeben wurden.

Beispiel: Eine Bundesanleihe mit einem Nominalwert von 100 wurde im Jahre 1986 mit einem Zinssatz von 6 Prozent ausgegeben. Gegenwärtig wird die Anleihe zu einem Kurs von 120 Euro gehandelt. Der Kursgewinn in Höhe von 20 Euro - also der Differenz zwischen dem Nominalwert von 100 und dem gegenwärtigen Kurs von 120 - ist keine dauernde Wertsteigerung. Denn bei Fälligkeit der Anleihe im Jahr 2016 wird das Versicherungsunternehmen lediglich den Nominalwert von 100 Euro zurückerhalten. Die Anleihe ist derzeit nur deshalb so wertvoll geworden, weil sie noch vier weitere Jahre Zinsen von 6 Prozent einbringt, wohingegen aktuell gehandelte Anleihen nur etwa zu 1 Prozent verzinst werden.

Die unveränderte Beibehaltung der gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2008 würde in diesem Beispiel dazu führen, dass die Versicherten, deren Verträge aktuell fällig werden, Bewertungsreserven aus dieser Anleihe von 10 Euro (50 Prozent von 20 Euro) ausgezahlt bekommen würden. Dem Versicherungsunternehmen stehen diese 10 Euro selbst aber gar nicht unmittelbar zur Verfügung. Die Wertsteigerung ist nämlich nur vorübergehend und besteht sozusagen nur „auf dem Papier“. Das Versicherungsunternehmen muss deshalb die 10 Euro aus dem allen Versicherten zugehörigen Kapitalbestand erbringen. Dies führt dazu, dass der für die große Gemeinschaft der beim Versicherungsunternehmen verbleibenden Versicherten vorgesehene Kapitalbestand vermindert wird.

Auf die durch die augenblickliche Niedrigzinsphase entstehenden Probleme bei den Lebensversicherern hat auch die Deutsche Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 hingewiesen. Daher hält es die Deutsche Bundesbank für erforderlich, die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung im Sinne der Finanzstabilität solide und nachhaltig zu regeln.

Im Koalitionsvertrag haben wir daher gemeinsam mit unserem Koalitionspartner festgelegt, dass wir Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten wollen, um im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen. Dabei geht es uns nicht darum, die Aktionäre und Eigentümer der Versicherungen zu schonen oder eine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorzunehmen. Meinen Kollegen der CDU/CSU-Fraktion und mir geht es vielmehr darum, die Ansprüche aller Versicherten sicherzustellen. Daher werden wir solche Maßnahmen ergreifen, die im Interesse und zum Schutz der Ansprüche der Versicherten sind. Und dabei werden wir darauf achten, dass diese Maßnahmen einen gerechten Ausgleich zwischen den Interesen heute ausscheidender und in der Versichertengemeinschaft verbleibender Versicherungsnehmer darstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brandt

Portrait von Helmut Brandt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lersmacher,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. März, in dem Sie das von der Bundesregierung am 4. Juni 2014 beschlossene Lebensversicherungsreformgesetz zur Neuregelung der Beteiligung von Versicherten an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen an.

Über viele Jahrzehnte hat sich die Lebensversicherung als ein wichtiges Instrument zur Altersvorsorge bewährt. CDU und CSU wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Es gab Ende 2012 in Deutschland etwa 88 Millionen Lebensversicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben. Ziel des jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Die aktuelle Diskussion hat viele Verbraucher verunsichert. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Hintergründe der Neuregelung der Beteiligung von Versicherten an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen zu informieren.

Der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrages setzt sich aus drei Elementen zusammen:

die bei Vertragsabschluss garantierte Leistung,

die Überschussbeteiligung einschließlich des erst zum Vertragsende feststehenden Anteils am Schlussgewinn und

die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven

In diesem Zusammenhang ist wichtig, zu wissen, dass Versicherte erst seit 2008 überhaupt an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Damals hat der Deutsche Bundestag das Versicherungsvertragsgesetz zugunsten der Versicherten entsprechend geändert. Wer vor 2008 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, konnte bei Vertragsabschluss nicht mit einer späteren Auszahlung der Bewertungsreserven rechnen und kann sich auch heute nicht darauf berufen.

Bewertungsreserven auf Anleihen sind im Prinzip Buchgewinne, denen keine realen Werte gegenüberstehen. Das von den Versicherten eingezahlte Geld legt das Versicherungsunternehmen zum Beispiel in sicheren Bundesanleihen an. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Preis für eine solche Bundesanleihe im Bestand des Versicherungsunternehmens am Markt über den Preis steigt, zu dem das Versicherungsunternehmen diese Anleihe ursprünglich erworben hat. Bei festverzinslichen Wertpapieren wie Bundesanleihen entstehen Bewertungsreserven insbesondere in Marktsituationen wie der augenblicklichen Niedrigzinsphase. Der Grund dafür ist, dass einige Wertpapiere vor langer Zeit mit einem wesentlich höheren Zinssatz ausgegeben wurden.

Würden wir die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2008 auch in der jetzigen Niedrigzinsphase unverändert beibehalten, würde dies dazu führen, dass diejenigen Versicherten, deren Verträge aktuell fällig werden und die einen deutlich höheren Garantiezins erhalten, auch noch verhältnismäßig hohe Bewertungsreserven ausgezahlt bekämen. Dies würde aber zulasten derjenigen Versicherten gehen, deren Verträge erst in den nächsten Jahren oder noch später fällig werden. Da die Preissteigerung bei den Anleihen nur vorübergehend ist und nur "auf dem Papier" besteht, müssten diese Zahlungen faktisch aus dem Kapitalbestand aller Versicherten erbracht werden und gingen zu Lasten derer, deren Verträge später zur Auszahlung kommen werden.

Im Koalitionsvertrag haben wir daher gemeinsam mit unserem Koalitionspartner festgelegt: „Wir wollen Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten und generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen treffen.“

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag geht es uns darum, die Ansprüche aller Versicherten sicherzustellen. Daher werden wir solche Maßnahmen ergreifen, die im Interesse und zum Schutz der Ansprüche der Versicherten sind. Und dabei werden wir darauf achten, dass diese Maßnahmen einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen heute ausscheidender und in der Versichertengemeinschaft verbleibender Versicherungsnehmer darstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, unsachgemäße Effekte in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen. Wir wollen zudem die Stabilität und Risikotragfähigkeit der Versicherer stärken. Sie ist Voraussetzung für die langfristige Gewährleistung der den Versicherungsnehmern gegebenen Garantien.

Der Gesetzentwurf, der voraussichtlich nächste Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen wird und dann noch im Bundesrat beschlossen werden muss, sieht deshalb vor, dass Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden, in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren, weil diese – über die Laufzeit des Wertpapieres betrachtet – immer nur vorübergehenden Charakter haben. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien wird nicht verändert.

Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseigner (Aktionäre) und Versicherungsvertrieb einen angemessenen Beitrag leisten sollen. Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor:

Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. „Risikoüberschüsse“ entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.

Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.

Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.

Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass ausschließlich für Neuverträge ab dem 1. Januar 2015 der Garantiezins auf 1,25 % abgesenkt wird. Wie in den vergangenen Jahrzehnten muss der Garantiezins auch in Zukunft das allgemeine Zinsniveau berücksichtigen. Würde der Garantiezins zu hoch angesetzt, müssten die Versicherer einen zu großen Anteil der Kundengelder zur Absicherung der Garantie einsetzen, was im Ergebnis sogar zu einer geringeren Ausschüttung an die Kunden führen könnte.

Wir sind überzeugt davon, dass es sich bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, mit dem die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer an ihre Kunden auch mittel- bis langfristig stabil erfüllt werden können. Es steht im Einklang mit entsprechenden Empfehlungen, die der Internationale Währungsfonds noch im Mai 2014 an Deutschland ausgesprochen hat. Es greift zudem die grundlegende Analyse der Deutschen Bundesbank in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 auf.

Lassen Sie mich abschließend noch auf eine andere Frage eingehen: Ob eine Kündigung für Sie sinnvoll ist oder nicht, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Entscheidend dafür ist die Lebenssituation des Versicherungskunden und vor allem auch die konkrete Ausgestaltung seines Vertrages. Daher sollten Sie sich vor einer Kündigung an eine Verbraucherberatung oder an ihre Versicherung wenden und sich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brandt