Frage an Helmut Brandt von Anita M. bezüglich Familie
HAllo H.Brandt,
mein Lebensgefährte ist verstorben,lt.Arbeitsamt wurden wir als Eheähnlich eingestuft,warum bekomme ich keine Hinterbliebenen Rente von ihm wir waren über 16 Jahre ein Paar, es geht doch nicht an das ich ...für ihn mitbezahlen mußte, also alles waS für den Bürger negativ ist muß man tun,aber jetzt das positive sofern man das so sagen darf gibt es nicht,das ist doch nicht gerecht,alles muß ich jetzt aufgeben meine Wg. u.s.w. weil mein Einkommen nicht mehr reicht,
falls es doch eine Witwen Rente gibt wo oder an wenn kann ich mich defenetiv wenden.
Vielen Dank
Anita Michels
Sehr geehrte Frau Michels,
vielen Dank für Ihre Mail vom 16. September dieses Jahres, in der Sie sich beklagen, dass Sie und Ihr Lebensgefährte vor dem Arbeitsamt als eheähnlich eingestuft wurden, Sie nun aber keine Hinterbliebenenrente erhalten.
Die Rechtslage ist tatsächlich so, dass Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft im Falle des Todes des Partners keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Ich empfinde dies vor dem Hintergrund, dass nicht verheiratete Paare, die zusammen leben, vor dem Arbeitsamt als eheähnliche Lebensgemeinschaft behandelt werden, ebenfalls als ungerecht. Ich würde deshalb gerne Ihr Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weiterleiten.
Nach seiner Konstituierung in einigen Wochen wird der Petitionsausschuss die betroffenen Ministerien um Stellungnahme bitten und gegebenenfalls eine Änderung der geltenden Rechtslage anstreben. Wenn Sie mit dieser Lösung einverstanden sind, schicken Sie mir bitte Ihre postalische Adresse an meine E-Mail Anschrift: helmut.brandt@bundestag.de. Ihre Anschrift möchte ich gerne dem Petitionsausschuss mitteilen, für den Fall, dass der Ausschuss Rückfragen hat.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Brandt