Portrait von Helmut Brandt
Helmut Brandt
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Helmut Brandt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Josef H. •

Frage an Helmut Brandt von Josef H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

14.9.2009

Sehr geehrter Herr Brandt,

meine Frage an Sie zur Diätenerhöhung vom 19.11.2007 haben Sie bis heute nicht beantwortet. Daher meine Nachfragen:
1. Wollen Sie das noch vor dem 27.9.2009 tun?
2. Wollen Sie mit der Nichtbeantwortung demonstrieren, wie wenig Ihnen an einem Bürger liegt, der Sie wählen soll?
3. Fehlen Ihnen die Argumente für eine überzeugende Antwort?
4. Lösen sich bei Ihnen Probleme durch Nichtbeachtung einer Frage?

Sie haben noch wenige Tage Zeit, eine überzeugende Antwort auf meine Frage, die ein Wahlprüfstein ist, zu beantworten. Mit mir warten 7 Wähler auf Ihre Antwort.

MfG Josef Heinen

Portrait von Helmut Brandt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heinen,

Ihre Frage, die Sie mir im November 2007 hinsichtlich der Diäten gestellt haben, habe ich im November 2007 auch beantwortet. Das geht aus meinen Unterlagen hervor. Die Antwort habe ich beigefügt. Weshalb diese Sie nicht erreicht hat, also ob Abgeordnetenwatch mein Schreiben nicht erhalten hat oder es nicht eingestellt hat, lässt sich fast zwei Jahre nach Ihrer Frage leider nicht mehr klären.

Um meine Antwort zu aktualisieren: Ob und in welcher Höhe in den nächsten Jahren die Diäten erhöht werden, lässt sich im Augenblick nicht sagen. Pläne in Richtung einer Diätenerhöhung gibt es seitens der Union derzeit nicht. Gleichwohl kann ich nicht ausschließen, dass die Frage nach einer Erhöhung in den nächsten vier Jahren aufkommen wird. Sollte dies so sein, versichere ich Ihnen, dass ich mich für eine maßvolle, möglicherweise sogar an die Altersvorsorge gekoppelte Lösung, einsetzen werde.

Mit freundlichem Gruß
Helmut Brandt

Sehr geehrter Herr Heinen,

Ihre Fragen, die Sie mir über das Internetportal Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen, habe ich erhalten. Ich beantworte sie hiermit wie folgt:

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist die Höhe der Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.

In den letzten Jahren blieb die Abgeordnetenentschädigung jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €. Grund hierfür ist, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage mehrfach auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Dadurch ist die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Bevor ich nun auf die Altersversorgung der Abgeordneten zu sprechen komme, möchte ich an dieser Stelle hinzufügen, dass die Höhe der Entschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich im europäischen Mittelfeld bewegt. So erhält beispielsweise ein Mitglied des britischen House of Commons 7.233 € monatlich, ein Mitglied des österreichischen Nationalrates 7.905 €; ein Mitglied der französischen Nationalversammlung erhält monatlich 6.891 € und ein Mitglied der italienischen Volkskammer erhält monatlich 11.190 €.

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % einhergeht.

Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung ihres Anliegens beigetragen zu haben

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt