Frage an Helmut Brandt von Hans - Dieter Dr. C. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Brandt,
auf der gestrigen Veranstaltung ,die im Fernsehen ausgestrahlt wurde, betonte Frau Merkel, dass in den nächsten Jahren das Renteneinstiegsalter auf 67 steigen wird und erst dann ohne Abzüge die volle Rente beziehen kann.Ist es nunmehr nicht mehr vorgesehen, dass man bereits die volle Rente beziehen kann, wenn man 45 Jahre aktiv im Berufsleben tätig gewesen ist. Sollten auch weiterhin die 45 Berufsjahre ein Kriterium für das Renteneintrittsalter sein, würde sicherlich die Problematik für einige Berufszweige positiver darstellen lassen.(z.B. Bauhandwerk,Verkäuferinnen, Pflegeberufe ).
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar .
HD Coenen
Sehr geehrter Herr Dr. Coenen,
vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf den Anstieg des Renteneintrittsalters mit 67 bezieht. Um Härten in Zusammenhang mit der neuen Regelung zu vermeiden, haben wir verschiedene Ausnahmetatbestände geschaffen, beispielsweise für Versicherte mit besonders langjähriger und daher regelmäßig besonders belastender Berufstätigkeit: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragsjahre hat, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Damit wird eine langjährige Beitragszahlung als Teil der Lebensleistung in den sozialen Sicherungssystemen honoriert. Zu den 45 Pflichtbeitragsjahren zählen neben Zeiten der Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden auch die sog. Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes berücksichtigt. Angesichts der traditionellen Strukturen der Rentenversicherung ist damit auch eine frauen- und familienfreundliche Ausgestaltung der Ausnahmeregelung gelungen.
An diesem Ausnahmetatbestand wird sich auch künftig nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt