(...) Die Reform des Sexualstrafrechts war ein wichtiger und notwendiger Schritt, den ich als Abgeordneter gemeinsam mit meiner Fraktion vollumfänglich unterstütze. Ich habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, weil ich zeitgleich stattfindende Termine in meiner Eigenschaft als Staatsminister bei der Bundeskanzlerin wahrnehmen musste. In solchen Fällen versichere ich mich stets, dass durch die Nichtteilnahme keine Beschlüsse der Koalitionsfraktionen gefährdet werden. (...)
(...) Das von Ihnen angesprochene „zweierlei Maß“ rührt vermutlich daher, dass für ausländische Straftäter – also jene Personen, die nicht im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit sind – neben dem Strafrecht auch das Ausländerrecht eine Rolle spielt. Hier ist es nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nur konsequent, dass straffällige Ausländer oder Asylbewerber bei bestimmten Straftaten, neben einer Verurteilung auch mit verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. (...)
(...) Ich verstehe die Sorge, die Sammler mit dem neuen Gesetz verbinden, habe aber nach Studium der entsprechenden Gesetze in unseren Nachbarländern festgestellt, dass der im Bundestag vorliegende Gesetzentwurf deutlich mehr Freiräume erhält, als in anderen Europäischen Ländern. (...)
(...) ich vermute, Sie nehmen Bezug auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seitens der EU bereits beschlossen ist und deren Umsetzung in nationales Recht gerade in den parlamentarischen Beratungen ist. (...) In der Tat sieht der Gesetzentwurf vor, die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage zu befristen. (...) Ich werde Ihre Bedenken hiergegen aufgreifen und den Experten meiner Fraktion zur Kenntnis geben. (...)
(...) Dennoch bin ich fest überzeugt, dass die internationale Staatengemeinschaft in bestimmten Situationen eine Schutzverantwortung gegenüber Völkern hat, die durch äußere Gewalt in ihrer Existenz bedroht sind und dass international agierende Terrororganisationen nicht allein mit politischen Mitteln bekämpft werden können. Das Völkerrecht sowie das europäische und nationale Recht geben dafür einen geeigneten Rahmen vor. (...)
(...) Dieses Ziel ist auch sehr detailliert in der VN-Resolution 2249 dargelegt, die wenige Tage nach den Terroranschlägen von Paris verabschiedet worden ist und die neben dem - auch kollektiven - Selbstverteidigungsrecht der Völker eine völkerrechtliche Grundlage des Mandates ist. (...) Das Mandat ist gerechtfertigt und verhältnismäßig. (...)