Frage an Helge Braun von Udo R. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Braun,
Was sagen Sie als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung a.D., dazu dass aufgrund des drohenden Kulturgutschutzgesetzes im Bereich Paläontologie nicht nur bedeutende Stücke von Privatsammlern aus Msuseen abgezogen werden ?
Wie wollen sie ein bereits begonnenes Übergreifen dieser Konsequenz auf die aktive Forschung verhindern?
Udo Resch
Sehr geehrter Herr Resch,
die Kulturgüter unseres Landes sind prägender Teil unserer Identität. Deshalb ist es wichtig, die Abwanderung solcher Stücke zu verhindern, die einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würden und deshalb deren Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt.
Mit dieser sehr eng gefassten Definition und dem Sachverständigenverfahren zur Aufnahme in die Liste solcher nationaler Kulturgüter beabsichtigt die Bundesregierung zu erreichen, dass weder Kunsthandel noch paläontologische Sammlungen oder gar die Forschung in ihrer Breite beeinträchtigt werden, sondern nur wirklich außergewöhnliche Stücke von den einschränkenden Auswirkungen des Gesetzes erfasst werden - in unser aller Interesse.
Ich verstehe die Sorge, die Sammler mit dem neuen Gesetz verbinden, habe aber nach Studium der entsprechenden Gesetze in unseren Nachbarländern festgestellt, dass der im Bundestag vorliegende Gesetzentwurf deutlich mehr Freiräume erhält, als in anderen Europäischen Ländern.
In den Bundestagsberatungen werden wir ihre Stellungnahme noch einmal intensiv prüfen. Letztlich wird die Anwendungspraxis zeigen, wie neue unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden. Sollten sich daraus unerwünschte Effekte ergeben, kann der Gesetzgeber dies jederzeit korrigieren. Niemand möchte die paläontologische Forschung in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Helge Braun