Wie stehen Sie zur Frage der (einrichtungsbezogenen) Impfpflich gegen SARS-CoV-2?
Sehr geehrter Herr Braun,
lassen Sie bitte den Menschen das Recht über Ihren eigenen Körper selbst zu entscheiden.
Diese Impfung bietet weder eine sterile Immunität, noch die anfangs gewollte Erreichung einer Herdenimmunität.
Statt dessen müssen viele Menschen unter teils massiven Nebenwirkungen dieser Impfung leiden (s. u.a. BKK-Bericht).
Ich bin keine militante Impfgegnerin, keine Querdenkerin, keine 'Schwurblerin' - nur eine wache Frau, die mitten im Leben steht.
Wird es, falls es zu einer Pflicht kommt, unbürokratische Unterstützung für Impfgeschädigte bzw. deren Familien von Seiten des Staates geben?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe auf Ihre Vernunft
Anette W.
Sehr geehrte Frau W.,
die CDU/CSU-Fraktion hat dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag zugestimmt. Auch weiterhin befürworten wir den Schutz der vulnerablen Gruppen durch Impfungen, insbesondere derjenigen Personen, die in den Einrichtungen arbeiten. Wir sind aber davon ausgegangen, dass die Bundesregierung im Nachgang der Verabschiedung selbstverständlich auch die notwendigen Folgeschritte unternehmen würde, um eine reibungslose Umsetzung der Vorschriften zu ermöglichen. Hierzu gehören neben der Klärung von zahlreichen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen auch intensive Vorbereitungen mit den betroffenen Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern, denen die Umsetzung vor Ort obliegt.
Allerdings wurde seit Dezember offensichtlich viel zu wenig von der Bundesregierung unternommen, um einen reibungslosen Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März zu gewährleisten. Die zahlreichen Schreiben von Einrichtungsbetreibern, Sozialdiensten und auch zu pflegenden Bürgerinnen und Bürgern belegen dies. Viele Einrichtungen und Pflegedienste befürchten, ab dem 16. März die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Zudem arbeiten die Gesundheitsämter vor Ort bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze und müssten diese Aufgabe noch zusätzlich schultern.
„Gut gemeint“ ist deshalb noch lange nicht „gut gemacht“. Ein Scheitern der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wäre auch mit einem großen Vertrauensschaden verbunden. Deswegen ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, zügig das Gespräch mit denjenigen zu suchen, die dieses Gesetz umsetzen müssen. Bis diese Fragen nicht geklärt sind, läuft eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ins Leere und verfehlt ihren Zweck.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun