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Helge Braun
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Frage von Andreas V. •

Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.

Familien und insbesondere Kinder sowie Jugendliche sind in besonderem Ausmaß von den Maßnahmen während der Corona-Pandemie betroffen. Es gab nicht nur Einschränkungen im gesamten Bildungsbereich, auch Freizeitangebote wie z.B. der Trainingsbetrieb in Sportvereinen war begrenzt wahrnehmbar. Um die Folgen der Pandemie abzufedern und die vielen Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien zu unterstützen, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. So haben wir rund 50 Millionen Euro für Urlaube in einer Familienferienstätte zur Verfügung gestellt, um Familien eine „Corona-Auszeit“ zu ermöglichen. Weiterhin wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zur Förderung der sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung um 100 Millionen Euro aufgestockt. Damit konnten wir rund 1000 neue Stellen in Kindertageseinrichtungen schaffen. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden mit rund einer Milliarde Euro nicht nur zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche im Bereich des Sports und der musikalischen sowie künstlerischen Bildung geschaffen, auch konnten Schülerinnen und Schüler durch eine weitere Milliarde Euro dabei unterstützt werden, Lernrückstände durch zusätzliche Angebote aufzuholen. Des Weiteren wurde ein Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind für bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen ausgegeben, die für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. 

Ich hoffe, dass auch die neue Bundesregierung alle nötigen Mittel zur Verfügung stellt, um die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern. 

Mit freundlichen Grüßen

Helge Braun
 

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