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Helge Braun
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Frage von Klaus-Dieter M. •

Frage an Helge Braun von Klaus-Dieter M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Braun,

sicherlich sind meine an Sie gerichtete Fragen ebenfalls auf den ersten Blick sehr speziell, aber durch die ständig wachsende Zahl der Scheidungsfälle auch in unserer Region von allgemeiner Bedeutung.

Wie Beurteilen Sie derzeit die Gleichberechtigung der sich trennenden Partner im Bezug auf:

Sorgerecht
Umgangsrecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Unterhaltspflicht ?

Warum kann Kindesentzug innerhalb Deutschlands immer noch ungestraft begangen werden?

Warum wird bei der Verfolgung geschlechterspezifisch unterschiedlich vorgegangen? (Wenn eine Mutter mit den Kindern die gemeinsame Wohnung verlässt ist das normal, die Polizei greift nicht ein. Sollte ein sich sorgender Vater auf diese Idee kommen....)

Auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage im Bezug auf das Kindesrecht / Sorgepflicht sind die Entscheidungen der Gerichte so geartet, dass sich eine Parteilichkeit für das überemanzipierte Geschlecht sicherlich nicht wegdiskutieren lässt. Wie stehen Sie zu dieser Sachlage?

Wie soll ein Vater, der Unsummen an Unterhalt zu zahlen hat und daher einen Beruf ausüben muss die Verantwortung für die entzogenen Kinder tragen können?

Warum wird ein Unterhaltspflichtiger Vater in die Steuerklasse 1 eingestuft. Die Familie kostet nach der Scheidung sicherlich mehr als vorher und neben den Kosten für die "Scheidungsindustrie" kommen dann auf den Unterhaltspflichtigen auch noch die Umgangskosten zu. Nichts davon ist steuerlich absetzbar. Dies entbehrt jeglicher Logik.

Wie beurteilen Sie diese Sachlage?

Würden Sie unter der derzeitigen Rechtspraxis das Risiko Kinder in die Welt zu setzen eingehen oder anderen dazu raten?

Die Wirtschaft verlangt Mobilität und Flexibilität von allen Arbeitnehmern, aber wie soll eine Familie diese Bedingungen erfüllen ohne daran zu scheitern?

Wollen Sie in den nächsten Jahrzehnten nur noch Singlehaushalte in unserem Land?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Dieter Moser

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