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Helge Braun
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Frage von Reinhold S. •

Frage an Helge Braun von Reinhold S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Braun,
in der Talkshow von Maybrit Illner am 26.11.2020
( https://m.youtube.com/watch?v=WQO47Hru2U0 (ab Min. 21:52)
wurden Sie auf das Thema Schnelltests angesprochen und trafen die Aussage, daß diese erst seit Oktober zur Verfügung gestanden hätten.
Wie können Sie mir dann die Meldung aus der "WELT" vom 06.12.2020 (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus221873804/Corona-Ausweg-aus-dem-Lockdown-Das-spaete-Interesse-der-Bundesregierung-an-Schnelltests.html)
erklären, dass bereits Ende Mai ein CE-zertifizierter Schnelltest des südkoreanischen Herstellers RapiGEN Inc zur Verfügung gestanden hätte und auch dem BMG angeboten wurde, dies aber mit der Ausage der Nichtzuständigkeit des Bundes dankend abgelehnt wurde. Absurderweise auch noch, nicht durch einen Angehörigen des BMG, sondern durch einen Mitarbeiter der Unternehmensberatung Ernst&Young.
In Erwartung einer Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Reinhold Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat, unmittelbar nachdem die ersten Antigen-Schnelltests am Markt verfügbar waren, geprüft, ob und inwiefern diese die nationale Teststrategie sinnvoll ergänzen können. Grundsätzlich sind PCR-Tests die verlässlichsten Tests, um SARS-CoV-2-Infektionen zu diagnostizieren. Antigen-Schnelltests können in bestimmten Einsatzbereichen zusätzlich für die Akutdiagnostik verwendet werden. Sie haben im Vergleich zu PCR-Tests eine etwas verringerte Leistungsfähigkeit.

Als die ersten Antigen-Schnelltests im Sommer 2020 am Markt verfügbar wurden, lagen nur wenige Publikationen zur Leistungsfähigkeit und zu unabhängigen Validierungen von Antigen-Schnelltests vor. Daher haben das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert Koch-Institut und das Konsiliarlabor für Coronaviren die Leistungsfähigkeit der Tests überprüft. Außerdem hat das PEI in Abstimmung mit RKI Mindestanforderungen für die Antigen-Schnell-Tests formuliert. Diese gelten als Voraussetzung für eine Erstattung. Nachfolgend wurden dann in ausreichender Menge zur Verfügung stehende sog. Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltest ergänzend im Oktober 2020 in die Nationale Teststrategie integriert.

Mit der Neuverkündung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 14. Oktober 2020 wurde der entsprechende Rechtsrahmen geschaffen.
Der Bund hat die Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltest am deutschen Markt durch den Abschluss sog. Memoranda of Understanding (MoU) mit Herstellern und Vertreibern seit Oktober 2020 abgesichert. Eine zentrale Beschaffung von Antigen-Schnell-Tests durch den Bund fand nicht statt.

Die Umsetzung konkreter Maßnahmen wurde und wird von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden und laufend angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Braun

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