Frage an Helge Braun von Günter K. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Dr. Braun,
setzen Sie sich für den Erhalt der zahlreichen, voll funktionsfähigen PV-Altanlagen ein, deren Abschaltung im aktuellen Entwurf der EEG-Novelle droht?
Sehr geehrter Herr Kämpf,
am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett, dem ich angehöre, die Novelle des EEG verabschiedet. Im Regierungsentwurf haben wir u.a. Anpassungen des Förderrahmens der verschiedenen erneuerbaren Energieträger vorgenommen und Anschlussregelungen für ausgeförderte Anlagen festgelegt, die ich unterstütze. Die derzeitige Regelung des EEG bietet als einzige Möglichkeit zur Stromeinspeisung für Anlagen nach Förderende die sonstige Direktvermarktung. Bei kleinen PV-Anlagen ist fraglich, ob die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms wirtschaftlich ist.
Unsere Anschlussregelung sieht vor, dass PV-Anlagen, die nach 20 Jahren nicht mehr unter das EEG-Vergütungssystem fallen, übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber zu vermarkten. Sie erhalten den jeweiligen Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten.
Zusätzlich setzen wir verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway). Wenn eine Anlage beispielsweise mit intelligenter Messtechnik ausgestattet wird, reduzieren sich in der Folge auch die Vermarktungskosten.
Unser Ziel ist es, dass eingespeister Strom sowie Eigenstrom zukünftig besser gemanagt werden können, um Einspeisespitzen und unvorhergesehene Schwankungen beim Regelenergiebedarf zu vermeiden, sodass die Herausforderung für den Strommarkt in einem angemessenen Rahmen bleibt und die Netzkosten für alle Stromkunden sinken.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun