Frage an Helge Braun von Simone M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Braun,
in unserem Land passiert es immer wieder, dass Personen am Arbeitsplatz gemobbt werden, bis sie psychische Schäden davontragen, die von Krankheitssymptomen bis hin zu Selbstmord reichen. Nach den Zahlen, die mir vorliegen, sind es fast 2 Millionen Mobbingopfer und bis zu 2000 Suizidfälle jährlich. Das beinhaltet nicht nur das Leid der Betroffenen und deren Angehörige, sondern auch einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe.
Meine Frage:
Gibt es ein wirksames Gesetz, das Mobbing unter Strafe stellt und Betriebsinhaber bzw. das Betriebsmanagement dazu verpflichtet, Mobbing zu unterbinden bzw. Tätern das Handwerk zu legen und Opfer zu unterstützen?
Oder ist ein solches Gesetz in Planung?
Wenn nicht, sollte das umgehend geschehen - Leid durch Mobbing ist nichts, was sich unser Staat unbeteiligt anschauen sollte! Psychische Gewalt ist vielleicht weniger offensichtlich als physische Gewalt, aber darum nicht weniger folgenreich, sollte deshalb als Straftat angesehen werden und nach Möglichkeit unterbunden werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Simone Müller
Sehr geehrter Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Mobbing. Damit sprechen Sie ein wichtiges Thema an, denn der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund sechs verschiedener Merkmale: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Niemand darf aufgrund eines dieser Merkmale benachteiligt werden – weder am Arbeitsplatz, noch bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei Freizeitveranstaltungen.
Mit der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung ein umfangreiches Hilfsangebot u.a. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen. Die Beratungsstelle unterstützt Personen, die Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erlebt haben.
Wenn Sie Zweifel haben und wissen möchten, wie genau Sie gegen eine Diskriminierung vorgehen können, nehmen Sie unbedingt mit der Beratungsstelle Kontakt auf. Das Beratungsteam informiert Sie gerne über Ihre Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Zusätzlich erhalten Sie Unterstützung dabei, eine gütliche Konfliktbeilegung zu erzielen. Die Beratung ist kostenlos und voraussetzungsfrei. Eine telefonische, juristische Erstberatung erhalten Sie montags von 13–15 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9–12 Uhr unter der Telefonnummer 030 18555-1855 oder per E-Mail an beratung@ads.bund.de. Ein elektronisches Kontaktformular finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de/Beratungsstellen nach einer Beratungsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun