Frage an Helge Braun von W.-Andreas L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Braun,
auf jahrelangen Druck der Direktversicherungsgeschädigten hat die derzeitige Große Koalition im Dezember 2019 das ab 1.1.2020 geltende Beriebsrentenfreibetragsgesetz beschloßen, das einen Betrag von 159,25 € der monatlichen Auszahlungen (bzw. entsprechend der sog. 120er-Regel ) von Betriebsrenten und gleichgestellten Direktversicherungen etc. von einer Verbeitragung durch die GKV ausnimmt.
Mit dieser Kompromissregelung sollte versucht werden, einen aus Sicht von Direktversicherungsgeschädigten seit 2003 zu Unrecht geltenden Eingriff in die zwar über Arbeitgeber abgeschlossene, aber letztlich privat angesparte zusätzliche Altersvorsorge wieder abzumildern. Millionen Rentner haben auf Basis der bei Abschluß geltenden Rechtslage (keine Erhebung von Krankenkassenbeiträgen in der Auszahlungsphase) ihre Alterseinkünfte geplant. In Millionen Fällen hat man somit die Planungen für den Ruhestand zerstört.
Die nochmalige Verbeitragung der Altersvorsorge - insbesondere bei Ansparung aus bereits verbeitragtem Einkommen, oder auch aus über der Beitragsbemessungsgrenze erzieltem Einkommen - war bei Vertragsabschluss nicht vorgesehen. Der - rückwirkende - Eingriff in bestehende Verträge stellt somit auch nach dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch immer einen Vertrags- und Vertrauensbruch sowie einen ungerechtfertigten Zugriff auf die finanzielle Lebensplanung für den Ruhestand dar, den es dringend abzustellen gilt.
Was gedenken Sie, bzw. Ihre Partei, im Falle einer Wahl zu tun, um diese Ungerechtigkeit binnen einer Legislaturperiode vollständig zu beseitigen?
Sehr geehrter Herr Lamm,
Die Problematik ist mir durchaus bekannt und Ihren Ärger kann ich daher sehr gut nachvollziehen.
Die Hintergründe der aktuellen Neuregelung sind folgende:
In der GKV zählen Betriebsrenten sowie Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen. Auf diese werden Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz erhoben, die die Rentner allein zu tragen haben. Um die Akzeptanz für und das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, wollen wir das ändern. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich wie bisher in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.
Ein Freibetrag schafft für alle pflichtversicherten Betriebsrentenempfänger Entlastung. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 % werden spürbar entlastet. Die Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich in der GKV werden vollständig aus Mitteln der GKV finanziert. Zur Einphasung in die allgemeine Einnahmen- und Ausgabenentwicklung werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2021 900 Millionen Euro, im Jahr 2022 600 Millionen Euro und im Jahr 2023 300 Millionen Euro entnommen.
Mit dieser Regelung haben wir für die Zukunft einen Anreiz für die betriebliche Altersvorsorge geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun