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Helge Braun
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Frage von Thomas N. •

Frage an Helge Braun von Thomas N. bezüglich Innere Angelegenheiten

Guten Tag Herr Braun,

ich habe nur eine einzige kurze Frage an sie :
Warum kritisieren Sie die Entscheidungen eines oder mehrerer Verfassungsgerichte in Deutschland, wenn diese aktuelle Verordnungen als nicht verfassungskonform ablehnen ?
Halten Sie diese Entscheidung für fachlich bzw.juristisch falsch ?
Ich verstehe ihre Reaktion nicht.
Mir genügt eine kurze Erklärung.

Beste Grüße,
T. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neuhaus,

in meinem Interview in der Welt, auf welches Sie Bezug nehmen, habe ich nach meiner Überzeugung keine Entscheidungen von Gerichten kritisiert.

Ich habe sogar – was für mich eine Selbstverständlichkeit ist – extra erwähnt, dass ich alle Urteile akzeptiere und verstehe.
Die Herausforderung, die ich im Weiteren kurz angedeutet habe, besteht darin, dass das SARS-CoV-2-Virus neu ist und uns viele Erkenntnisse fehlen. Deshalb war es sowohl bei den Beschränkungen als auch jetzt bei den Öffnungen teilweise schwierig zu beurteilen und zu begründen, welchen Einfluss verschiedene Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen haben. Deshalb habe ich darauf hingewirkt, dass sich die Zahlenbasis über die Infektionsumstände verbessert. Entsprechende Regelungen dazu werden in einem aktuellen Gesetzesvorhaben in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.

Eine zweite Herausforderung bestand bei den Öffnungsmaßnahmen darin, Bereiche die normalerweise alle gleichberechtigt nebeneinander funktionieren, in eine schrittweise Öffnungsreihenfolge zu bringen. Auch dafür brauchte es zwingend einer Begründung, wenn nicht alles gleichberechtigt behandelt wird im Sinne einer gleichzeitigen Öffnung. Weil diese Situation aber ohne historisches Beispiel in unserer jüngeren Geschichte ist, konnte man dabei nicht auf bewährte Abgrenzungskriterien zurückgreifen.
Mit besseren Erkenntnissen über das Virus und einem erheblich präziseren Lagebild sind wir inzwischen immer besser in der Lage, Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie präziser zu ergreifen. Dazu gehört auch der jüngste Beschluss von Bund und Ländern, Beschränkungsmaßnahmen auf besonders betroffene Gebiete zu fokussieren.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Braun

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