Frage an Helge Braun von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Braun,
Ihre Antwort läßt mich befürchten, dass Sie die Frage nach Ihrer Haltung zum §7 Abs. 5 SGBII nicht ernst nahmen. Ein junger Mensch in betrieblicher Ausbildung kann zwar BAB (nicht BAFöG) beantragen. Aber selbst wenn diese und weitere vorrangige Möglichkeiten ausgeschöpft sind, gibt es zahlreiche junge Menschen, die dann immer noch weniger, als ALGII-Empfänger haben. Ich kenne mehrere Betroffene, die ca. 100 bis 120 € unter ALGII-Anspruch liegen und darlehensweise das ALGII bekommen. Bei dem HartzIV-Ombudsrat liegen solche Fragen im Übrigen auch vor. Nun erbitte ich also erneut Ihre Antwort!
Bei meiner ersten Frage wurde ich versehentlich als Alexander Braun benannt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Brach,
gerne gehe ich noch einmal auf Ihre Frage ein: Ich halte die bestehenden Regelungen für ausreichend. Durch verschiedene gesetzliche Regelungen, einschließlich der Unterhaltspflicht der Eltern, ist ein Auskommen von jungen Menschen in der Ausbildung gesichert. Angesichts zahlreicher junger Menschen, die einen Ausbildungsplatz derzeit in Deutschland suchen und zahlreichen Menschen, die Arbeit suchen und keine Ausbildung haben, ist es derzeit vorrangig, für diese Menschen Möglichkeiten zu schaffen, durch eine solide Bildung in Beschäftigung zu gelangen. Eine Ausbildung ist somit die beste Investition in die eigene Zukunft. Maßstab für Auszubildende sollten daher eher die Lehrherren und -damen, als die ALGII-Empfänger sein.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun, MdB