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Helge Braun
CDU
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Frage von Jennifer R. •

Frage an Helge Braun von Jennifer R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Braun.

Ich weiß nicht, wie viel sie über Artikel 11,12 und 13 abgestimmt werden soll und jetzt soll die Abstimmung vom Ende März auf den 07.03 verlegt werden damit die europaweiten Demos am 23.03 umgangen wird.
Meine Frage ist hier. Wie kommt man auf die Idee, ein Teil der Bevölkerung aus zugrenzen, zu deformieren da falsche Argumente gebracht werden und sich dann zu wundern, dass immer weniger junge Menschen wählen gehen?
Will sich die CDU auf Jahre selbst zerstören? Denn das was hier passiert, wird kein junger Mensch vergessen.

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Antwort von
CDU

Liebe Frau Rein,

vielen Dank für Ihre eMail. Ich kümmere mich seit Jahren um Digitalpolitik und finde Uploadfilter persönlich auch sehr problematisch.

Die EU-Urheberrechtsreform war dennoch notwendig, damit diejenigen, die das Internet mit ihren kreativen Werken, mit Musik, Büchern, Filmen und anderer Kunst bereichern, auch angemessen entlohnt werden. Urheberrechtsverletzungen müssen bekämpft werden, sonst wird im Internet bald nichts kreatives mehr angeboten!

Auch Plattformen müssen zukünftig mit Verantwortung übernehmen und dürfen nicht in großem Umfang rechtsverletzenden Inhalte online anbieten.

Nachdem die EU-Urheberrechtsreform jetzt beschlossen ist, kommen wir als deutsche Bundesregierung nun an die Reihe. Wir müssen diese Reform in nationale, also deutsche Gesetze umsetzen.

Dabei werde ich sehr daran arbeiten, dass wir Uploadfilter bestmöglich vermeiden.

Soweit überhaupt technische Lösungen zum Einsatz kommen, müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden und die Europäische Union sollte die Entwicklung von Open-Source-Technologien mit offenen Schnittstellen (APIs) fördern. Quelloffene Software garantiert Transparenz, offene Schnittstellen Interoperabilität und Standardisierung. So kann verhindert werden, dass marktmächtige Plattformen mittels ihrer etablierten Filtertechnologie ihre Marktmacht weiter festigen. Zugleich muss die Europäische Union Konzepte entwickeln, die einem de-facto-Copyright-Register in der Hand marktmächtiger Plattformen durch öffentliche, transparente Meldeverfahren entgegenwirkt.

Ebenso werden die Vorgaben von Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie aufgegriffen und klargestellt werden müssen: Denn die Regelungen zielen lediglich auf die marktmächtigen Plattformen, die große Massen von urheberrechtlich geschützten Uploads zugänglich machen und hierauf ihr kommerzielles Geschäftsmodell gründen, also auf Dienste wie beispielsweise YouTube oder Facebook. Zugleich werden wir klarstellen, dass Dienste wie Wikipedia, Hochschul-Repositorien, Blogs und Foren, Software-Plattformen wie Github, Special-Interest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft, Messengerdienste wie WhatsApp, Verkaufsportale oder Cloud-Dienste nicht zu Plattformen im Sinne des Artikels 17 gehören. Die von uns auf EU-Ebene in die Reform hineinverhandelte Ausnahme für Startups setzen wir hierzu ergänzend um.

Das Urheberrecht hält zur Lösung der Frage – wie können Lizenzen möglichst für alle Inhalte auf Upload-Plattformen abgeschlossen werden – neben der „klassischen“ Einzel-Lizenzierung viele andere Mechanismen bereit (z. B. sog. Schranken, ggf. verbunden mit Vergütungsansprüchen, Möglichkeit der Umwandlung von Ausschließlichkeitsrechten in Vergütungsansprüche, Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen; Einschaltung von Zusammenschlüssen von Kreativschaffenden wie z.B. Verwertungsgesellschaften). Die Bundesregierung wird all diese Modelle prüfen.

Im Ergebnis bin fest entschlossen, dass sich für den normalen (ehrlichen) Nutzer im Internet gar nichts ändern wird.

Wenn die Regeln in Deutschland in Kraft sind und Sie haben immer noch das Gefühl, hier sind doch negative Auswirkungen, schreiben Sie mir gerne wieder.

Mit herzlichen Grüßen

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