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Helge Braun
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Frage von Alexander B. •

Frage an Helge Braun von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Braun,

bitte erläutern Sie Ihre Haltung zu den Auswirkungen des § 7 Abs. 5 SGBII. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass junge Menschen in Ausbildung und mit eig. Wohnung kein ALGII ergänzend erhalten. Nur darlehensweise kann auf Antrag ALGII gewährt werden. Somit stehen diese jungen Leute schlechter, als 1€-Jobber oder untätige junge Menschen. Wie ändern Sie das?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre Frage über Kandidatenwatch.

Für eine Änderung der von Ihnen genannten Norm besteht derzeit kein Grund, denn für alle in der Ausbildung befindlichen jungen Menschen, die weder über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen noch deren Eltern finanziell in der Lage sind, ihr Kind in der Ausbildungsphase zu unterstützten, steht die Förderung des BAFöG zu. BAFöG-Empfängern stehen auch Unterstützungen bei der Miete zu. Das ALG II dagegen ist nur ein nachrangiges soziales Sicherungssystem. ALG II wird daher nur gewährt, wenn keine anderen finanziellen Mittel oder Förderungen möglich sind. Dies ist bei Auszubildenden gerade nicht der Fall.

Insofern empfehle ich Ihnen, sich über die Möglichkeit einer BAFöG-Förderung zu informieren. Bei Ihrer Ausbildung wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Helge Braun, MdB

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