Frage an Helge Braun von Martin H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Helge Braun,
eigentlich würde ich diese Frage gerne unserer Frau Bundeskanzlerin stellen, allerdings hat die Frau Bundeskanzlerin bisher noch keine einzige der auf dieser Plattform gestellten 62 Fragen beantwortet. Deshalb wende ich mich hier mit an den Chef des Bundeskanzleramtes.
Am gestrigen Freitag, den 24.08.2018 hat unser Bundesfinanzminister nach Sozialistenart verkündet, er wolle die Steuern erhöhen.
Siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-will-beitraege-und-steuern-fuer-stabile-rente-erhoehen-a-1224729.html
Im Wahlkampf 2017 vor dieser Legislaturperiode hat die Kanzlerin verkündet, es werde keine Steuererhöhungen geben.
Welcher von diesen beiden Aussagen darf ich denn nun einen Wahrheitsgehalt zuordnen ?
Wird die Kanzlerin in dieser Angelegenheit ggf. von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen, so wie es bereits unserem Bundesinnenminister in einem anderen Fall angedroht wurde ?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Herrmann
Sehr geehrter Herr Hermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Steuerpolitik. Die CDU/CSU und die SPD haben in Ihrem Koalitionsvertrag gemeinsam beschlossen die Bürger zu entlasten.
Insbesondre untere und mittlere Einkommen sollen beim Solidaritätszuschlag entlastet werden. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.
Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Wir halten an der bewährten Übung fest, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorzulegen und den Einkommensteuertarif im Anschluss entsprechend zu bereinigen.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun