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Helge Braun
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Frage von Wilken G. •

Frage an Helge Braun von Wilken G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Helge Braun,
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die In-solvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträ-gen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftig-ten und der Fahrgäste ausgetragen werden.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen Kann.

Mit freundlichen Grüßen, W. G., Betriebsratsvorsitzender der Stadtwerke Gießen AG.

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Sehr geehrter Herr G.,

ich kenne die Problematik der eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehre im ÖPNV im Bereich der Stadtwerke Gießen auch aus meiner früheren Tätigkeit in der Betriebskommission sehr gut.

Meiner Überzeugung nach ist es wichtig, dass es fairen Wettbewerb gibt.

Deshalb empfinde ich es auch als problematisch, dass es der zuständigen Behörde nur bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zusteht, Standards zu definieren. Diese greifen aber nicht gegenüber einem Betreiber, der Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich erbringen will.

Gleichzeitig möchte ich die Tarifautonomie gerne erhalten. Sie stärkt die Partnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass zukünftig die Anwendung repräsentativer Tarifverträge auch für Betreiber eigenwirtschaftlicher Verkehre durch die Behörde vorgegeben werden kann.

Damit wird ihrem Anliegen des Schutzes tarifgebundener Unternehmen und ihren Beschäftigten Rechnung getragen.

Ich zähle auf Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Helge Braun

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