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Helge Braun
CDU
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Frage von Tassilo K. •

Frage an Helge Braun von Tassilo K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Braun,

als potenzieller Wähler in ihrem Direktwahlkreis interessiert mich ihre Meinung zur neuerlichen Beschlussvorlage der Vorratsdatenspeicherung. Da bereits mehrmals vom Bundesverfassungsgericht jedwede Form der Vorratsdatenspeicherung gekippt und als widerrechtlich beurteilt wurde, frage ich mich warum die Partei für die Sie Mitglied und im Bundestag sitzen, die mit an der Bundesregierung beteiligt ist, jetzt von neuem ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden wird. Damit setzen sie sich über geltendes Recht hinweg und handeln verfassungswidrig. Als besorgter Bürger dieses Landes und wohnhaft in ihrem Wahlkreis, wende ich mich daher direkt und persönlich an Sie, da ich solch ein Verhalten nicht nachvollziehen kann. Ich dachte immer wir leben in einer Demokratie, in der man sich an Regeln und Vorgaben halten muss. Dieses Gesetz ist ein klarer Verfassungsbruch, weil er ohne jeden Verdacht jeden Bundesbürger unter Generalverdacht stellt. Daher bitte ich Sie um ihre Meinung und hoffe inständig, dass sie als Volksvertreter im Bundestag sich ihrer wichtigen Verantwortung bewusst sind und ein solches Gesetz was bereits mehr als einmal kassiert wurde nicht mit abnicken und damit nicht Ja dazu sagen. Andernfalls sehe ich das Vertrauen in Sie als schwer erschüttert an.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 15. Oktober zu den Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) mit dem Ziel, eine Speicherung von Verbindungsdaten zu ermöglichen.

Ich konnte mich ich an der Abstimmung am 16. Oktober wegen meiner gleichzeitigen Verpflichtung, die Bundesregierung im Bundesrat zu vertreten, nicht beteiligen. Ich halte die Gesetze jedoch für eben jene verhältnismäßige Abwägung zwischen dem Nutzen der Instrumente und der Wahrung der Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und des Telekommunikationsgeheimnisses sowie auf informationelle Selbstbestimmung, deren Notwendigkeit ich in Ihrer vorherigen Anfrage über Abgeordnetenwatch betont habe.

Rechte und Pflichten der Justiz wie der Telekommunikationsanbieter sind nun rechtssicher geregelt. Die Abrufbarkeit der bei den Providern befristet gespeicherten Daten trägt der Tatsache Rechnung, dass die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen in nahezu allen Kriminalitätsbereichen eine außerordentlich große Rolle spielt. In vielen Gesprächen mit den Praktikern aus Justiz und Ermittlungsbehörden und bei den Anhörungen des Bundestages hat sich herauskristallisiert, dass die Verbindungsdaten zur Aufklärung von Straftaten ganz wesentlich beitragen können, weil sie u.a. Einblicke geben, mit wem Täter und Opfer Kontakt hatten. Auch mögliche Zeugen schwerer Straftaten können so ermittelt werden. Bei vielen schweren Taten gibt es oft gar keinen anderen Ermittlungsansatz. Auch wenn es Umgehungsmöglichkeiten gibt: in vielen Fällen resultieren daraus entscheidende Hinweise, die dann zusammen mit anderen Tatsachen die notwendigen Beweise zur Aufklärung von Straftaten ermöglichen.

Wie bei allen anderen Ermittlungsmöglichkeiten so kommt auch die Bewertung der durch die Datenabfrage gewonnenen Erkenntnisse allein den Richtern und Staatsanwälten zu. Mit dem neuen Gesetz zur befristeten Speicherung von Verbindungsdaten stärkt die Bundesregierung die Möglichkeit des Staates, seine Bürger zu schützen und Straftaten aufzuklären. Einen Missbrauch der gespeicherten Verbindungsdaten verhindern sehr hohe rechtliche und technische Sicherheitsvorkehrungen. In der Zeit, als es diese Speicherpflicht für einige Jahre in Deutschland bereits gab, hat es keinen bekannten Fall von Missbrauch gegeben.

Für Fragen und Antworten finden Sie eine Themenseite beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter http://www.bmjv.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Helge Braun

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