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Helge Braun
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Frage von Winfried D. •

Frage an Helge Braun von Winfried D. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Braun,

Sagen Sie auch wie ich "Ja zum Betreuungsgeld" ?
Man sagt ja manchen Menschen viel schlimmes nach, was sie mit dem Geld alles schlechtes anstellen würden. Ein Mißbrauch kann nicht das 99 % Gute verhindern, daß mit diesem Geld in den Familien getan werden kann. Am besten wäre es wirklich, Vater oder Mutter ein Familiengehalt zu zahlen. Man könnte ja mal mit den 1000,- anfangen, die rein rechnerisch ein Kitaplatz an Subvention kostet. Dann bräuchten wir auch weniger Erzieherinnen (die Schulen bilden ja tausende zu wenig aus).

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Disser

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Sehr geehrter Herr Disser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich für die Einführung des Betreuungsgeldes aussprechen.
Auch ich befürworte dieses Vorhaben. Meines Erachtens sollen Eltern über die Art der Betreuung ihrer Kinder selbst entscheiden können. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass nur Kinder, die in öffentlichen Einrichtungen betreut werden, eine gute Bildung und Erziehung genießen.

Um ihnen die Wahlfreiheit zu ermöglichen, muss sowohl der Ausbau von Betreuungseinrichtungen vorangetrieben als auch das Betreuungsgeld beschlossen werden.

Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen geht bereits gut voran. Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlich geförderten Einrichtung. Die Kommunen haben mit Unterstützung des Bundes die Zahl der Plätze für Kinder bis zum 3. Lebensjahr in den letzten 5 Jahren verdoppelt. Der Bund beteiligt sich am Ausbau mit insgesamt 4,58 Milliarden Euro. Ab 2014 stehen jährlich 845 Millionen Euro für die laufenden Betriebskosten bereit.

Über die Hälfte der Eltern in Deutschland wollen jedoch für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keinen Krippenplatz. Das geplante Betreuungsgeld bietet Eltern deshalb die Möglichkeit, ihr Kind entweder in eine nicht öffentlich geförderte Einrichtung zu geben, es selbst zu erziehen oder durch eine privat finanzierte Person betreuen zu lassen.
Mit dem Betreuungsgeld soll eine Förderungslücke geschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar kommenden Jahres Eltern von einjährigen Kindern 100 Euro pro Monat erhalten. Ab 2014 erhalten auch Eltern von zweijährigen Kindern eine monatliche Unterstützung. Diese beträgt dann 150 Euro monatlich.

Die in der Opposition als „Herdprämie“ verunglimpfte Unterstützung setzt dabei nicht voraus, dass ein Elternteil seine Berufstätigkeit aufgeben muss. Stattdessen wollen wir es den Familien ermöglichen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten. Auch die zwischenzeitlich geplante Koppelung der Zahlungen an absolvierte Vorsorgeuntersuchungen wurde aus dem Entwurf gestrichen.

Entgegen der Befürchtung, dass das Betreuungsgeld missbraucht werden könnte, bin ich wie Sie fest davon überzeugt, dass die meisten Eltern das Geld in eine sinnvolle Betreuung ihres Kindes investieren werden. Ein Missbrauch von Sozialleistungen ist selbst mit Hilfe behördlicher Kontrollen nie völlig auszuschließen. Jungen Familien deshalb das Betreuungsgeld zu verwehren, ist meiner Meinung nach kontraproduktiv.
Die Kosten für das Betreuungsgeld sind nach neuesten Berechnungen übrigens niedriger als ursprünglich kalkuliert. Waren vormals für das Jahr 2013 400 Millionen Euro und für das Jahr 2014 1,2 Milliarden Euro geplant, werden sich die Kosten für das kommende Jahr nur noch auf 300 Millionen Euro und für das Jahr 2014 lediglich auf etwa 1,11 Milliarden Euro belaufen. Für 2015 und 2016 werden derzeit Ausgaben in Höhe von jeweils 1,23 Milliarden Euro erwartet. Angesichts des notwendigen europaweiten Sparkurses bedeuten die Kosten dennoch einen großen Kraftakt, der vernünftig gegenfinanziert werden muss. Die Einführung eines von Ihnen vorgeschlagenen Familiengehalts in Höhe von 1000 Euro halte ich deshalb leider für nicht finanzierbar, besonders, wenn das übergeordnete Ziel der Wahlfreiheit ebenfalls erhalten werden soll.

Der Entwurf des Betreuungsgeldgesetzes wurde bereits am 6. Juni im Kabinett beschlossen. Am 15. Juni sollte die 1. Lesung im Bundestag stattfinden, die 2. Lesung war für den 29. Juni angesetzt. Weil nahezu alle Abgeordnete der Opposition der 1. Lesung fernblieben, war der Bundestag jedoch nicht beschlussfähig.
Die 1. Lesung wurde deshalb auf den 28. Juni vertagt. Die 2. Lesung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den Widerstand der Opposition für den 14. September anberaumt. Die Abstimmung über das Betreuungsgeldgesetz kann somit bereits in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause stattfinden.
Allerdings prüft der Stadtstaat Hamburg eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch die SPD hat eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Bei einer Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann eine Klage jedoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eingereicht werden. Eine mögliche Zustimmungspflicht des Bundesrates steht ebenfalls zur Diskussion.

Ich teile aber Ihre Überzeugung, dass das Betreuungsgeld vielen jungen Familien bei der Erziehung ihrer Kinder helfen wird und hoffe deshalb, dass das Gesetz bis Ende September verabschiedet wird und wie geplant ab kommendem Jahr in Kraft tritt.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helge Braun

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