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Helge Braun
CDU
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Frage von Volker H. •

Frage an Helge Braun von Volker H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Braun,

Volksabstimmungen werden auf Länderebene immer mehr genutzt. Berichte darüber sind vermehrt in der Presse zu finden. Hier einige Vorteile von Volksabstimmungen ...
- die Bürger sind besser informiert, da sie abgestimmt haben
- Motor für Reformen, anstatt Reformstau
- Auflösung von Widersprüchen zwischen Politik und Bürgern
- wer gefragt wird, wendet sich nicht ab
- mehr Verantwortung dahin wo sie hingehört, zum Volk
- weniger Selbstbedienung der Parteien
- Stärkung des Bundestages (Buchempfehlung dazu: "Wir Abnicker" von Marco Bülow)
- Bürger werden an Problemlösungen beteiligt
- bessere Ergebnisse durch mehr Wettbewerb (der Ideen)
- Erhöhung der Akzeptanz von politischen Entscheidungen
- Weiterentwicklung der Demokratie
Lediglich auf Bundesebene werden Volksabstimmungen noch nicht eingesetzt, obwohl sie ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen sind (" ... Wahlen und Abstimmungen ...").

Sehr geehrter Herr Dr. Braun, wie ist Ihre Meinung zu Volksabstimmungen auf Bundesebene?

Mit freundlichen Grüßen aus Hessen
Volker Hank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hank,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie für die Einführung von Volksabstimmungen plädieren.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Volksentscheide auf Bundesebene nicht verankert. Darüber hinaus garantiert Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes die grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung, deren Interessen bei Volksentscheiden auf Bundesebene unberücksichtigt blieben.

Die CDU bekennt sich zur repräsentativen Demokratie, in der politische Führung und demokratische Verantwortung miteinander verknüpft sind. Eine repräsentative Demokratie schließt eine unmittelbare Demokratie, die das repräsentative System auf regionaler Ebene ergänzt, nicht aus.

Auf Landesebene und auf kommunaler Ebene kann der Bürger auf die Lösung von Problemen vor Ort durch Befragungen, Bürgerinitiativen und Bürgerentscheide direkten Einfluss nehmen.

Auf Bundesebene gestaltet sich die direkte Bürgerbeteiligung bei oftmals komplexen gesellschaftlichen Fragen hingegen schwieriger. Volksentscheide können nur mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden. Da die Gesetzgebung aber oftmals sehr vielschichtig ist und eine Vernetzung unterschiedlicher Bereiche vorliegt, ist eine Gesetzfindung durch ein Verfahren geregelt, das ein hohes Maß an thematischer Vertiefung und Flexibilität erlaubt. Durch drei Lesungen, Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen sowie Berichterstattergespräche und die damit gegebenen Freiräume für Änderungen oder Anpassungen wird eine ausgewogene Gesetzfindung gewährleistet. Volksentscheide ermöglichen eine solche detaillierte Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen hingegen nicht. Komplizierte Themen müssten unangemessen vereinfacht werden, wodurch u.a. notwendige Kompromisslösungen verhindert und populistische Entscheidungen begünstigt würden. Vor allem Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligte Gruppen hätten wahrscheinlich das Nachsehen.
Nicht zuletzt ist beispielsweise mit Blick in die Schweiz festzustellen, dass die Wahlbeteiligung entgegen der Annahme, diese würde aufgrund höherer Mitsprache und Verantwortung der Bevölkerung steigen, derzeit unter 50 Prozent liegt. Eine größeres Interesse und eine aktivere politische Mitgestaltung sind demnach mit Volksentscheiden auf Bundesebene nicht zu erwarten.

Eine Gesetzesänderung für die Einführung von auf Bundesebene Volksentscheidungen ist nach meiner Auffassung deshalb weder erforderlich noch praktikabel.

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