Frage an Helge Braun von Marius M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Helge Braun,
Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist
es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di und DBRD fordert deshalb im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes.
Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung
gekennzeichnet sein
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.
- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen
- Eindeutig definierte und praxistaugliche Kompetenzen des Rettungsdienstfachpersonals sind anzusteben. Reine Hilfstätigkeiten des Arztes sind nicht zeitgemäß und im Angesicht des allgegenwärtigen Ärztemangels contraproduktiv.
- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.
- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt
- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.
- Die Ausbildung schließt mit der Berufsbezeichnung Rettungssanitäter/in ab, da die Bezeichnung Rettungsassistent fälschlicherweise suggeriert, dass es sich um einen Hilfsberuf handelt.
Unterstützen Sie die Forderungen der Bundesfachkommissionen Rettungsdienst und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Marius Merz
(Rettungsassistent)
Sehr geehrter Herr Merz,
herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich der Problematik des Rettungsassistentengesetzes. Ich möchte nachfolgend auf den geschilderten Sachverhalt eingehen und Ihnen einen kurzen Einblick in den momentanen Sachstand geben.
Ich teile Ihre Auffassung, dass das Rettungsdienstgesetz aus dem Jahr 1989 nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung entspricht und eine Novellierung notwendig ist. Dabei sind vor allem die medizinischen Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- und schwerkranken Patienten und die veränderte Versorgungsstruktur zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes abzuschließen. Zur Zeit hat das dabei federführende Bundesministerium für Gesundheit eine Expertengruppe zur Überarbeitung einbezogen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich vor einer endgültigen Festlegung zunächst die Ergebnisse dieser Expertengruppe abwarten möchte.
Die CDU ist grundsätzlich an einer einvernehmlichen und nachhaltigen Lösung unter Einbeziehung aller Beteiligten interessiert. In diesem Sinne bin ich auch sehr dankbar für Ihre Vorschläge und Anregungen!
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meine Anerkennung und meinen Respekt für Ihre Arbeit ausdrücken, stellvertretend für alle im Rettungsdienst beschäftigten Mitarbeiter! Aus eigener Erfahrung als Notarzt sind mir Ihre große Verantwortung gegenüber den Patienten und die gestiegenen Anforderungen im Rettungsdienst bewusst.
Ein wichtiges Ziel muss daher sein, den Beruf des Rettungsassistenten attraktiver zu machen und Defizite bei der momentanen Ausbildung zu korrigieren. Eine Kompetenzerweiterung für Rettungsdienstmitarbeiter angesichts des in einigen Regionen bereits jetzt vorhandenen Notärztemangels ist aus meiner Sicht ein sinnvolles Instrument, um weiterhin eine hohe Versorgungsqualität, auch im ländlichen Raum, zu gewährleisten.
Im Rahmen der neu zu definierenden Kompetenzen der Rettungsassistenten ist auch die Frage nach einer neuen Berufsbezeichnung legitim. Die Bezeichnung „Rettungssanitäter/in“ ist hierbei aus meiner Sicht ein möglicher Vorschlag.
Die Gesetzesnovellierung sollte auch die bisher vorhandene Rechtsunsicherheit bei der Ausführung der Notfallversorgung beheben und Rettungsassistenten ein Handeln im rechtssicheren Raum ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helge Braun, MdB