Frage an Helge Braun von Tanja W. bezüglich Recht
Hallo! Auch ich hätte einmal eine Frage an Sie!
Burg-Gemünden liegt direkt an der Autobahn und sollte bei der ersten Planung zum Standstreifenausbau eine Lärmschutzwand erhalten. Bei der Erweiterung zum 3-spurigen Ausbau wurde diese aber ersatzlos gestrichen. Die Bürger wurden davon nicht informiert und nur zufällig darauf aufmerksam, daß diese wirklich für Jeden wichtige Maßnahme gestrichen wurde. Die Feinstaubbelastung ist teilweise um ein vielfaches höher als in Frankfurt, nur da gibt es Leute die sich dafür bzw.dagegen einsetzen, bei uns in Gemünden wird einem das Recht auf Gesundheit (Lärmschutzwand) einfach aberkannt.
An der selben Autobahn werden hororende Summen aufgebracht und veranschlagt für die Rettung von irgendwelchen Molchen. Da ist auf einmal wieder Geld da! Steht das Leben eines Tieres vor dem eines Menschen? Molch müßte man sein, dann bekäme man mehr Schutz als als Mensch! Was halten Sie von dieser "Geschichte" und wie würden Sie sich im Falle einer Wahl für die Bürger von Gemünden einsetzen?
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar!
MfG
Tanja Wagner
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre Frage über Kandidatenwatch.
Die Problematik der fehlenden Lärmschutzwand an der A5 ist mir sehr gut vertraut. Bereits vor 2 Jahren, als die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan begannen, habe ich mich für eine Lärmschutzwand stark gemacht.
Tatsächlich gibt es für die derzeitige Ausbaustufe der A5 keine Anspruchsgrundlage für eine Lärmschutzwand. Eine Lärmschutzwand müsste aber dann unbedingt gebaut werden, wenn die A5 nicht nur um Standstreifen erweitert sondern auch um Fahrstreifen erweitert wird. Ich habe mich daher mit aller Kraft und über alle Ebenen für einen Ausbau der Fahrstreifen der A5 eingesetzt, da dann auch die Lärmschutzwand gebaut worden wäre. Dies wäre nach meiner Überzeugung auch dringend notwendig, weil die „Raumwirksamkeitsanalyse“ zu dem Ergebnis kommt, dass der Ausbau von „sehr hoher Bedeutung“ ist. Jährlichen Investitionskosten von 2,5 Millionen Euro stehen jährlich 13,4 Millionen Euro Projektnutzen gegenüber. Dennoch hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan kein Einsehen gezeigt, obwohl alle hessischen CDU-Bundestagsabgeordneten sich einstimmig meiner Auffassung angeschlossen haben und sich für einen Ausbau der A5 und der damit verbundenen Lärmschutzwand positioniert haben. Der jetzt beschlossene Bundesverkehrswegeplan hat eine Gültigkeit bis mindestens 2015.
Für das Jahr 2015 wird mit einer Verkehrsstärke von rund 59.000 Kfz pro Jahr gerechnet. Dies ist nach meiner Einschätzung für die Menschen, die nahe an der A5 leben, eine derart starke Belastung, dass ich mich auch weiterhin für die Errichtung der Lärmschutzwand einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun, MdB