Frage an Helge Braun von Günter B. bezüglich Recht
Guten Tag,
in Ihrem Wahlkreis soll die Autobahn A 5 im Bereich Mücke/Gemünden im nächsten Jahr ausgebaut werden. Das Planfeststellungsverfahren läuft momentan. Im Bereich der Ortslage Burg-Gemünden beträgt der Abstand zu den Wohnhäusern teilweise nur 10 - 15 m vom Fahrbahnrand. Die Autobahn soll um 2 Standstreifen ergänzt werden. Die Planung sieht bislang vor, dass hierfür die Autobahn um die Breite der beiden Standstreifen komplett nach Osten hin zur Wohnbebauung verlegt wird. Ein Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand bzw. eines Lärmschutzwalls ist nicht vorgesehen, weil es angeblich hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. In der ursprünglichen Planung von 1989, die jetzt abgeschlossen werden soll, war noch eine Lärmschutzwand vorgesehen. Modellberechnungen des Straßenverkehrsamtes für die Schadstoffbelastung haben zudem ergeben, dass die Belastung durch Feinstaub die gesetzlichen Grenzwerte dauernd erheblich (teilweise um das Vierfache der erlaubten Grenzwerte) überschreiten.
Aus der Einwohnerschaft von Burg-Gemünden wurden rund 200 Einwendungen gegen die bisherige Planung erhoben.
Werden Sie sich in Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen, dass die Gesundheit der Einwohner Burg-Gemündens hinreichend geschützt wird? Werden Sie sich und ggflls. in welcher Weise dafür einsetzen, dass eine Lärmschutzwand bzw. ein Lärmschutzwall (Kosten ca. € 2,0 Mio.)* gebaut wird, um die Ortslage Burg-Gemünden und damit die Einwohner vor Lärm und Schadstoffen zu schützen?
*In unmittelbarer Nähe zur Ortslage Burg-Gemünden ist ein Wild- und Wasserdurchlass unter der Autobahn geplant. Die vorgesehenen Kosten belaufen sich auf über € 2,0 Mio. Halten Sie den Schutz der Natur für vorrangig vor dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder sollte hier nicht zumindest Gleichrangigkeit bestehen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Burck
Sehr geehrter Herr Burck,
vielen Dank für Ihre Frage über Kandidatenwatch. Die Problematik der fehlenden Lärmschutzwand an der A5 ist mir sehr gut vertraut. Bereits vor 2 Jahren, als die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan begannen, habe ich mich für eine Lärmschutzwand stark gemacht.
Wie Sie richtig ausführen, gibt es keine Anspruchsgrundlage für eine Lärmschutzwand. Eine Lärmschutzwand müsste aber dann unbedingt gebaut werden, wenn die A5 nicht nur um Standstreifen erweitert sondern auch um Fahrstreifen erweitert wird.
Ich habe mich daher mit aller Kraft und über alle Ebenen für einen Ausbau der Fahrstreifen der A5 eingesetzt, da dann auch die Lärmschutzwand gebaut worden wäre. Dies wäre nach meiner Überzeugung auch dringend notwendig, weil die „Raumwirksamkeitsanalyse“ zu dem Ergebnis kommt, dass der Ausbau von „sehr hoher Bedeutung“ ist. Jährlichen Investitionskosten von 2,5 Millionen Euro stehen jährlich 13,4 Millionen Euro Projektnutzen gegenüber. Dennoch hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan kein Einsehen gezeigt, obwohl alle hessischen CDU-Bundestagsabgeordneten sich einstimmig meiner Auffassung angeschlossen haben und sich für einen Ausbau der A5 und der damit verbundenen Lärmschutzwand positioniert haben. Der jetzt beschlossene Bundesverkehrswegeplan hat eine Gültigkeit bis mindestens 2015.
Für das Jahr 2015 wird mit einer Verkehrsstärke von rund 59.000 Kfz pro Jahr gerechnet. Dies ist nach meiner Einschätzung für die Menschen, die nahe an der A5 leben, eine derart starke Belastung, dass ich mich auch weiterhin für die Errichtung der Lärmschutzwand einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Braun, MdB