Frage an Helga Trüpel von Michael U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Trüpel!
Für den EU-Haushalt spielt das Bruttonationaleinkommen (BNE) eine bedeutende Rolle. Von der Höhe des BNE ist abhängig, wieviel die EU maximal ausgeben darf (derzeit 1,24 % des gesamten BNE des Mitgliedstaaten). Außerdem spielt das BNE eine Schlüsselrolle bei der Aufteilung der Finanzierungslasten auf die Mitgliedstaaten, da die von den Mitgliedstaaten aufzubringenden Eigenmittel weitgehend von der jeweiligen Höhe des BNE abhängig sind.
Der Schriftlichen Anfrage E-5221/08 und der Antwort der Kommission darauf (siehe http://www.europarl.europa.eu ) entnehme ich, dass die für den EU-Haushalt bisher verwendeten BNE-Zahlen möglicherweise nicht korrekt sind, weil sie die tatsächliche Höhe des BNE nicht vollständig berücksichtigen und keine Angaben zur Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) enthalten.
Die Berichterstatterin für den EU-Haushalt 2009, Frau Haug, empfiehlt in ihrem Berichtsentwurf vom 17. März 2009 ( http://www.europarl.europa.eu ), dass das Parlament den von der EU-Kommission vorgelegten Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2009 mit jüngst vorgenommenen Anpassungen des Systems der Eigenmittel billigen sollte.
Hat die Kommission Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses davon in Kenntnis gesetzt, welche BNE-Zahlen nunmehr bei der Berechnung der Eigenmittel zugrunde gelegt werden? Werden nun die richtigen Zahlen verwendet? Kann man also zu dem Schluss kommen, dass das in der erwähnten Schriftlichen Anfrage beschriebene Problem damit gelöst ist?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau